Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit

Aufgrund von persönlicher Betroffenheit als Verbraucher, sowie als Forschungsprojekt für meine Masterarbeit begehre ich folgende Informationen über Befundprüfungen in Ihrem zuständigen Bundesland Baden-Württemberg:
1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen.
2.) Anzahl an Befundprüfungen.
3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen.
4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen.
5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig)

Zum Punkt drei akzeptiere ich selbstverständlich auch (grobe) Schätzungen, sollten Ihnen keine genauen Daten vorliegen. Ich bin mir sicher grobe Schätzungen können Sie besser tätigen als ich.

Bitte je aufgeschlüsselt nach Kategorie Strom/Gas/Wasser. Sollten weitere Kategorien zu nennen seien die ich gerade nicht bedenke, gerne weitere Kategorien einführen.

Ich begehre Informationen von dem Zeitpunkt der ersten verzeichneten Befundprüfung bis zu dem heutigen Jahr, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr.

Betreffend Bayrischer Verbraucher und bayrischer Unternehmen, wenn möglich separat aufgeschlüsselt: Wenn diese Aufschlüsselung nicht möglich ist, dann bitte, wenn möglich nur Privatpersonen.

Sollten Sie diese Informationen nicht erfassen, oder diese Informationen Ihnen selbst nicht vorliegen dann bitte ich, wenn möglich, sehr herzlich um Angabe einer alternativen Informationsquelle.

Ich danke Ihnen, schon im Vorhinein, ganz herzlich für die Bearbeitung dieses Antrags!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund von persönlicher Betroffe…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit [#283866]
Datum
13. Juli 2023 21:09
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund von persönlicher Betroffenheit als Verbraucher, sowie als Forschungsprojekt für meine Masterarbeit begehre ich folgende Informationen über Befundprüfungen in Ihrem zuständigen Bundesland Baden-Württemberg: 1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen. 2.) Anzahl an Befundprüfungen. 3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig) Zum Punkt drei akzeptiere ich selbstverständlich auch (grobe) Schätzungen, sollten Ihnen keine genauen Daten vorliegen. Ich bin mir sicher grobe Schätzungen können Sie besser tätigen als ich. Bitte je aufgeschlüsselt nach Kategorie Strom/Gas/Wasser. Sollten weitere Kategorien zu nennen seien die ich gerade nicht bedenke, gerne weitere Kategorien einführen. Ich begehre Informationen von dem Zeitpunkt der ersten verzeichneten Befundprüfung bis zu dem heutigen Jahr, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr. Betreffend Bayrischer Verbraucher und bayrischer Unternehmen, wenn möglich separat aufgeschlüsselt: Wenn diese Aufschlüsselung nicht möglich ist, dann bitte, wenn möglich nur Privatpersonen. Sollten Sie diese Informationen nicht erfassen, oder diese Informationen Ihnen selbst nicht vorliegen dann bitte ich, wenn möglich, sehr herzlich um Angabe einer alternativen Informationsquelle. Ich danke Ihnen, schon im Vorhinein, ganz herzlich für die Bearbeitung dieses Antrags!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283866/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ein kleiner Nachtrag: Es soll natürlich nicht um "bayrische Verbraucher/Unternehmer" gehen. …
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit [#283866]
Datum
13. Juli 2023 21:23
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ein kleiner Nachtrag: Es soll natürlich nicht um "bayrische Verbraucher/Unternehmer" gehen. Verzeihen Sie mir bitte diesen Fehler und ignorieren das Wort "bayrisch". Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283866 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283866/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit“ vom 13.07.2023 (#2838…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit [#283866]
Datum
15. August 2023 12:40
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit“ vom 13.07.2023 (#283866) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Regierungspräsidium Tübingen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage bezüglich der Befundprüfungen nach dem Eichrecht teilen …
Von
Regierungspräsidium Tübingen
Betreff
WG: EXTERN: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit [#283866]
Datum
16. August 2023 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Anfrage bezüglich der Befundprüfungen nach dem Eichrecht teilen wir Ihnen aufgrund der erforderlichen zeitintensiven internen Abstimmung mitten in der Ferienzeit folgendes mit: 1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen. Die von Ihnen angefragten Befundprüfungen von Messgeräten im Versorgungsbereich werden weit überwiegend von den staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt. Die Prüfstellen agieren in diesem Bereich selbstständig und haben bezüglich der Prüfungsergebnisse keine Berichtspflichten gegenüber den für deren Überwachung zuständigen Eichbehörden der Länder. Daher liegen uns hierzu keine belastbaren Daten vor. Nach unserem Kenntnisstand wird im weit überwiegenden Teil der Befundprüfungen die Einhaltung eichrechtlicher Vorschriften bestätigt. 2.) Anzahl an Befundprüfungen. Die Daten für die Zahl der durchgeführten Befundprüfungen in den vergangenen Jahren liegt uns in dieser Form nicht vor. Für das Jahr 2022 haben wir zu Ihrer Orientierung dennoch versucht Ihnen in der nachfolgenden Tabelle einen ungefähren Überblick für das Jahr 2022 zu geben. Messgeräteart Zahl der Befundprüfungen Wasserzähler 250 Elektrizitätszähler 300 Gaszähler 150 3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. Eine Aussage über die absolute Zahl der derzeit aktiv betriebenen Zähler in den verschiedenen Bereichen ist uns leider nicht möglich. Die Eichbehörde besitzt hierzu keinen "Karteibestand". Die Überwachung der Einhaltung der eichrechtlichen Vorschriften erfolgt im Rahmen von Stichprobenprüfungen. 4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. Auch zum Alter der eingesetzten Messgeräte liegt uns kein umfassender Überblick vor. Bei einem regelkonformen Einsatz ist von der Einhaltung der gesetzlich geregelten Eichfristen auszugehen. D.h., dass unabhängig vom Alter des Messgerätes die letzte Prüfung maximal 6 Jahre bei Wasserzählern, maximal 8 Jahre bei Elektrizitätszählern, maximal 8 Jahre bei Gaszählern und maximal 6 Jahre bei Wärmezählern beträgt. Diese Fristen können im Rahmen eines Stichprobenverfahrens ggf. verlängert werden. 5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig) Leider liegen uns auch zu diesem Punkt keine belastbaren Zahlen vor. Für evtl. weitere Auskünfte verweisen wir Sie auf die staatlich anerkannten Prüfstellen. Eine Auflistung dieser Stellen finden Sie auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) unter der Rubrik "Adressen / Verzeichnisse". Mit freundlichen Grüßen