Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Hessen

Aufgrund von persönlicher Betroffenheit als Verbraucher, sowie als Forschungsprojekt für meine Masterarbeit begehre ich folgende Informationen über Befundprüfungen in Ihrem zuständigen Bundesland Hessen:
1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen.
2.) Anzahl an Befundprüfungen.
3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen.
4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen.
5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig)

Zum Punkt drei akzeptiere ich selbstverständlich auch (grobe) Schätzungen, sollten Ihnen keine genauen Daten vorliegen. Ich bin mir sicher grobe Schätzungen können Sie besser tätigen als ich.

Bitte je aufgeschlüsselt nach Kategorie Strom/Gas/Wasser. Sollten weitere Kategorien zu nennen seien die ich gerade nicht bedenke, gerne weitere Kategorien einführen.

Ich begehre Informationen von dem Zeitpunkt der ersten verzeichneten Befundprüfung bis zu dem heutigen Jahr, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr.

Betreffend Verbraucher und Unternehmen, wenn möglich separat aufgeschlüsselt: Wenn diese Aufschlüsselung nicht möglich ist, dann bitte, wenn möglich nur Privatpersonen.

Sollten Sie diese Informationen nicht erfassen, oder diese Informationen Ihnen selbst nicht vorliegen dann bitte ich, wenn möglich, sehr herzlich um Angabe einer alternativen Informationsquelle.

Ich danke Ihnen, schon im Vorhinein, ganz herzlich für die Bearbeitung dieses Antrags!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2023
  • Frist
    19. September 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund von persönlicher Betroff…
An Hessische Eichdirektion Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Hessen [#283869]
Datum
13. Juli 2023 21:26
An
Hessische Eichdirektion
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund von persönlicher Betroffenheit als Verbraucher, sowie als Forschungsprojekt für meine Masterarbeit begehre ich folgende Informationen über Befundprüfungen in Ihrem zuständigen Bundesland Hessen: 1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen. 2.) Anzahl an Befundprüfungen. 3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig) Zum Punkt drei akzeptiere ich selbstverständlich auch (grobe) Schätzungen, sollten Ihnen keine genauen Daten vorliegen. Ich bin mir sicher grobe Schätzungen können Sie besser tätigen als ich. Bitte je aufgeschlüsselt nach Kategorie Strom/Gas/Wasser. Sollten weitere Kategorien zu nennen seien die ich gerade nicht bedenke, gerne weitere Kategorien einführen. Ich begehre Informationen von dem Zeitpunkt der ersten verzeichneten Befundprüfung bis zu dem heutigen Jahr, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr. Betreffend Verbraucher und Unternehmen, wenn möglich separat aufgeschlüsselt: Wenn diese Aufschlüsselung nicht möglich ist, dann bitte, wenn möglich nur Privatpersonen. Sollten Sie diese Informationen nicht erfassen, oder diese Informationen Ihnen selbst nicht vorliegen dann bitte ich, wenn möglich, sehr herzlich um Angabe einer alternativen Informationsquelle. Ich danke Ihnen, schon im Vorhinein, ganz herzlich für die Bearbeitung dieses Antrags!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283869/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Hessen“ vom 13.07.2023…
An Hessische Eichdirektion Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Hessen [#283869]
Datum
15. August 2023 12:39
An
Hessische Eichdirektion
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Hessen“ vom 13.07.2023 (#283869) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Hessische Eichdirektion
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 13. Juli 2023, die mich urla…
Von
Hessische Eichdirektion
Betreff
RE: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Hessen [#283869]
Datum
16. August 2023 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage vom 13. Juli 2023, die mich urlaubsbedingt leider erst am 14. August erreicht hat. Um Ihre Anfrage möglichst vollständig zu beantworten benötigen wir Auskünfte der staatlich anerkannten Prüfstellen sowie der Kollegen, die Befundprüfungen an E-Zählern bei uns im Haus durchführen. Die Daten liegen uns leider nicht unmittelbar vor. Insofern bitten wir um Fristverlängerung bis zum Monatsende und hoffen auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, die Fristverlängerung bis zum Monatsende geht selbstverständlich in Ordnung! Danke für Ihre zwischenze…
An Hessische Eichdirektion Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Hessen [#283869]
Datum
16. August 2023 15:42
An
Hessische Eichdirektion
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die Fristverlängerung bis zum Monatsende geht selbstverständlich in Ordnung! Danke für Ihre zwischenzeitliche Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Hessische Eichdirektion
Sehr << Antragsteller:in >> die Prüfstellen wurden um Herausgabe der Daten zu Befundprüfungen gebete…
Von
Hessische Eichdirektion
Betreff
RE: RE: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Hessen [#283869]
Datum
17. August 2023 11:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Prüfstellen wurden um Herausgabe der Daten zu Befundprüfungen gebeten. Wir werden das entsprechend zusammenstellen, sobald die Rückmeldungen vorliegen. Auch für das Prüfstellenpersonal ist gerade Urlaubszeit. Befundprüfungen betreffen nur die sehr wenigen Fälle, bei denen die Messwerte entweder vom Versorger oder vom Verbraucher nicht akzeptiert wurden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man anhand von Einzelfällen eine Aussage zur Qualität der Verbrauchsmessgeräte insgesamt machen kann. Daher frage ich mich, ob das wirklich die Daten sind, die Sie benötigen? Gerne können sie mich anrufen. Zur Gesamtzahl der Messgeräte und deren Alter liegen uns keine Daten vor. Natürlich kann man grundsätzliche Überlegungen anstellen: Hessen hat gut 6 Mio. Einwohner und damit ca. 3 Mio. Haushalte. Jeder Haushalt hat mindestens einen Stromzähler zzgl. getrennten Zählern für separate Keller-/Waschräume, Abgrenzung zu gewerblicher / freiberuflicher Nutzung, Einspeisezähler für PV-Anlagen etc. Das sind unverbindlich geschätzt 4 Mio. Stromzähler in privaten Haushalten in Hessen. Mechanische Zähler (Ferraris) haben eine Eichgültigkeit von 16 Jahren, sind aber oft über viele Jahrzehnte genau genug, um per Stichprobe verlängert zu werden. Inzwischen werden oft elektronische Zähler eingebaut, die wesentlich mehr Probleme bereiten und nur 8 Jahre gültig geeicht sind. Auch diese werden in Stichprobenverfahren verlängert. Eine brauchbare Schätzung zum Durchschnittsalter kann ich nicht abgeben, zumal nun immer mehr Smartmeter eingebaut werden und Zähler häufig anlassbezogen, z.B. beim Bau einer PV-Anlage getauscht werden. Sicher sind viele Zähler über 30 Jahre alt. Wasserzähler finden sich ebenfalls in jedem Haushalt. Hinzu kommen Warmwasserzähler bei Mietern und Eigentümern in Mehrfamilienhäusern (MFH), sofern der Verbrauch nicht anders umgelegt wird. Geht man grob von 50% Miethaushalten aus mit überwiegend zwei Wasserzählern sowie einem unbekannten Anteil von Eigentumswohnungen in MFH mit zwei Wasserzählern, sowie weitere Verwendungen (Gartenwasserzähler etc.), dann wird es in Hessen rund 5 Mio. Wasserzähler in Privathaushalten geben. Die Eichgültigkeit ist auf 6 Jahre begrenzt und die Zähler werden ganz überwiegend ausgetauscht bzw. nur selten im Stichprobenverfahren verlängert, da sie Verschleiß und Ablagerungen (Kalk, Magnetit) unterliegen. Das Durchschnittsalter der Wasserzähler dürfte damit bei etwa 4 Jahren liegen. Wärmezähler sind überall dort eingebaut, wo Haushalte mit Fernwärme versorgt werden oder statt der ungenauen Heizkostenverteiler der Wärmebedarf pro Wohnung ermittelt wird. Auch zur Abgrenzung privat/gewerblich werden Wärmezähler verwendet. In Hessen gibt es keine Prüfstelle für Wärmezähler. Die Zahl der Wärmezähler in Hessen können wir nicht abschätzen. Gaszähler werden in erster Linie für Gasheizungen benötigt. Die Verwendung nur für Gasherde dürfte statistisch nicht relevant sein. In ganz Deutschland gab es 2021 ca. 6,5 Mio. Gasheizungen (Quelle: Statista<https://de.statista.com/statistik/daten/studie/380926/umfrage/anzahl-der-gasheizungen-in-deutschland/>). Bezogen auf den Bevölkerungsanteil Hessens entfallen daher 0,5 Mio. Gasheizungen bzw. Gaszähler auf Hessen. Die in Privathaushalten eingesetzten Balgengaszähler sind über viele Jahre genau und werden im Stichprobenverfahren verlängert. Das Durchschnittsalter der Messgeräte können wir nicht abschätzen. Sicher sind viele Zähler über 30 Jahre alt. Um diese ersten Schätzwerte zu untermauern wurden Daten beim statistischen Landesamt angefragt. https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/wohnen https://statistik.hessen.de/unsere-zahlen/zensus/faq-zum-zensus-2022/zensus-2022-faq-informationen-zur-gebaeude-und-wohnungszaehlung Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich freue mich über Ihre Rückfrage. Mein Vorhaben zielt nicht darauf ab, die Qualität der Verbrauchsme…
An Hessische Eichdirektion Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: RE: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Hessen [#283869]
Datum
17. August 2023 12:21
An
Hessische Eichdirektion
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich freue mich über Ihre Rückfrage. Mein Vorhaben zielt nicht darauf ab, die Qualität der Verbrauchsmessgeräte aufgrund von Einzelfällen in Frage zu stellen. Inwiefern diese Daten für mich persönlich von Interesse sind? Kurzum: Nach einem Umzug in eine Wohnung mit einem über 40 Jahre alten Zähler habe ich eine erhebliche Abweichung im Vergleich zu einem eigenen Zwischenzähler festgestellt - nun stand ich vor der Wahl: 1.) Ignorieren, auch da der Zwischenzähler nicht geeicht ist 2.) Eine Befundprüfung beauftragen mit dem Risiko Kosten tragen zu müssen, falls alles in Ordnung ist 3.) Einen Wechsel zu einer mME beauftragen - ohne einmalige Kosten für mich Ich persönlich habe mich für den dritten Weg entschieden - obwohl mir die Nachteile bekannt sind. Siehe da: Nach dem Wechsel war keine Abweichung mehr von Zwischenzähler/Zähler zu bemerken. Ich denke nicht, dass dies ein häufiger Fall ist: Trotzdem wird er nirgends in der Statistik auftauchen. Für mich war nun interessant wie viele sich für den zweiten Weg entschieden haben. Vorausgesetzt ist ja, dass überhaupt ein Verdacht vorliegt. Drum wollte ich diese Daten bundesweit recherchieren, was sich nicht als einfach herausgesetzt hat. Welche Rückschlüsse sich darauf zielen lassen ist für mich selbst noch keine geklärte Frage! Interessant ist es aber ohnehin, den Aufwand will ich dabei keineswegs umsonst veranstalten. Parallel hat sich für mich eine wissenschaftliche Arbeit ergeben, welche stündlich zeitdynamische Stromtarife hinterleuchtet. Voraussetzung dafür ist selbstverständlich zumindest eine mME. Ich bezweifle, dass der Großteil der Verbraucher mit einer mME wissen, was damit möglich wäre, noch es in irgendeiner Art smart nutzen. Insofern ist ja gerade auch die Eichgültigkeit von nur 8 Jahren zusammen mit dem stufenweisen Zwang dazu mMn erst recht kritisch zu hinterfragen, da so quasi ohne Sinn Elektroschrott produziert wird. Die wissenschaftliche Arbeit wird u.a. darauf abzielen, Verbrauchern zu zeigen ob/wie sehr sich ein zeitdynamischer Stromtarif lohnen könnte. Außerdem soll Verbrauchern mit einem solchen die Maximierung des Nutzens erleichtert werden - smarte Verbraucher sollen tatsächlich auf Faktoren wie Preis/CO2-Intensität reagieren können. Auch eine eigene Produktion (PV-Anlage) sowie Batteriespeicher sollen berücksichtigt werden... Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283869 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283869/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Hessische Eichdirektion
Sehr << Antragsteller:in >> danke für die Hintergründe. Wenn es sich bei Ihrem Zähler um einen Ferra…
Von
Hessische Eichdirektion
Betreff
RE: RE: RE: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Hessen [#283869]
Datum
17. August 2023 14:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> danke für die Hintergründe. Wenn es sich bei Ihrem Zähler um einen Ferraris-Zähler gehandelt hat und dieser erheblich zu viel anzeigte (üblicherweise werden die Lager schwergängig und die Zähler zeigen mit der Zeit zu wenig an), dann könnte auch eine Manipulation durch einen starken Magneten vorgelegen haben, den ein Vormieter angebracht und später wieder entfernt hat. In solchen Fällen kann es zur Entmagnetisierung der Bremsmagnete im Zähler kommen und dieser zeigt zwar mit externem "Bremsmagnet" weniger, aber nach dem Entfernen deutlich zu viel an. Der Zähler wäre dann bei der Befundprüfung durchgefallen. Ein häufiger Grund für Befundprüfungen sind Unstimmigkeiten bei den Messwerten oder durch den Versorger festgestellte Beschädigungen der Plomben. Da wird das Gewächshaus im Winter mit einem Elektroradiator frostfrei gehalten, ein beheiztes Wasserbett oder Aquarium angeschafft und die Verbraucher können nicht einschätzen, dass hierdurch hohe Kosten entstehen. Wie gesagt stellen Befundprüfungen nur Einzelfälle dar. Die Verbraucher werden nicht gefragt und erhalten als Ersatz ein aktuelles Messgerät. Die Befundprüfungen sind überwiegend in Ordnung , das werden Sie an den Zahlen sehen. Bzgl. Ihrer Arbeit: Der Nutzen der mME ergibt sich nur, wenn die Daten auch verwendet werden. Es entstehen insbesondere zusätzliche Stromverbräuche, die sich zu beachtlichen Summen in Kraftwerksgröße addieren. Die wenigsten Menschen sind versiert genug die Daten auszuwerten und bereit ihr Verhalten anzupassen. Wesentlich sind also Lösungen, die automatisch den Verbrauch auf Zeiten mit niedrigen Tarifen bzw. besserer CO2-Bilanz verschieben. Dies wird zur Netzstabilität beitragen. Durch die Elektromobilität wird das besonders relevant, da diese mehr Strom benötigt als alle energiehungrigen Anwendungen im Haushalt zusammen (Kochen, Waschen, Trocknen, Heizen & Kühlen) und die (Ent-)Ladevorgänge ohne Komforteinbußen gesteuert und verschoben werden können. Die Batteriekapazitäten der E-Autos sind übrigens 5 bis 20 mal größer als die üblichen Akkus im Haus. Allerdings sind hierfür keine mME notwendig: Wer eine PV-Anlage mit Speicher hat verfügt über entsprechende zusätzliche Messeinrichtungen für dessen Einbindung und es gibt bereits anbieterunabhängige Lösungen, die nicht nur den Eigenverbrauch optimieren, sondern auch Tarife und Ökologie berücksichtigen. Kennen Sie EVCC<https://evcc.io/>? Noch ein Einwand am Beispiel: Ich persönlich möchte nicht, dass meine Waschmaschine „irgendwann“ wäscht. Das Schleudern stört nachts und die Wäsche soll umgehend nach dem Waschen zum Trocknen aufgehängt werden. Für mich wäre das ein inakzeptabler Komfortverlust. Mit freundlichen Grüßen

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Hessische Eichdirektion
Sehr << Antragsteller:in >> inzwischen haben wir die Rückmeldungen von den staatlich anerkannten Prüf…
Von
Hessische Eichdirektion
Betreff
RE: RE: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Hessen [#283869]
Datum
30. August 2023 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> inzwischen haben wir die Rückmeldungen von den staatlich anerkannten Prüfstellen erhalten und geben Ihnen gerne Auskunft, soweit es uns möglich ist. > 1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen. Anliegend finden Sie eine Übersicht der Befundprüfungen der Jahre 2021 und 2022 in Hessen, untergliedert nach Strom/Gas/Wasser. Die Prüfstellen sind nur verpflichtet die Daten der vergangenen zwei Jahre vorzuhalten. Die Erfolgsquote der Befundprüfungen über alle Messgerätearten liegt bei etwa 90%. > 2.) Anzahl an Befundprüfungen. Insgesamt wurden 397 Befundprüfungen in den Jahren 2021 und 2022 durchgeführt. > 3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. > 4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. > 5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig) Wie Ihnen bereits mitgeteilt, liegen uns zu diesen Fragen leider keine verlässlichen Daten vor. Schätzwerte hatte ich genannt und verweise daher auf meine nachstehende Nachricht an Sie. Aus den Rückmeldungen einzelner Versorger bzw. Prüfstellen lässt sich nicht repräsentativ folgendes feststellen: Das Durchschnittsalter der Stromzähler bei der Befundprüfung einer Prüfstelle liegt bei etwa 15 Jahren. Der älteste geprüfte Zähler mit Baujahr 1965 hat die Prüfung nicht bestanden, der zweitälteste mit Baujahr 1972 hat die Prüfung bestanden. Das Durchschnittsalter der Stromzähler bei der Befundprüfung einer Prüfstelle liegt bei etwa 20 Jahren. Die ältesten Zähler aus den 1970er und 1980er Jahren haben allesamt die Befundprüfung bestanden. Das Durchschnittsalter der Gaszähler bei einem Versorger liegt bei etwa 20 Jahren, einzelne Zähler sind bis zu 50 Jahre alt. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen