Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Niedersachsen

Aufgrund von persönlicher Betroffenheit als Verbraucher, sowie als Forschungsprojekt für meine Masterarbeit begehre ich folgende Informationen über Befundprüfungen in Ihrem zuständigen Bundesland Niedersachsen:
1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen.
2.) Anzahl an Befundprüfungen.
3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen.
4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen.
5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig)

Zum Punkt drei akzeptiere ich selbstverständlich auch (grobe) Schätzungen, sollten Ihnen keine genauen Daten vorliegen. Ich bin mir sicher grobe Schätzungen können Sie besser tätigen als ich.

Bitte je aufgeschlüsselt nach Kategorie Strom/Gas/Wasser. Sollten weitere Kategorien zu nennen seien die ich gerade nicht bedenke, gerne weitere Kategorien einführen.

Ich begehre Informationen von dem Zeitpunkt der ersten verzeichneten Befundprüfung bis zu dem heutigen Jahr, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr.

Betreffend Verbraucher und Unternehmen, wenn möglich separat aufgeschlüsselt: Wenn diese Aufschlüsselung nicht möglich ist, dann bitte, wenn möglich nur Privatpersonen.

Sollten Sie diese Informationen nicht erfassen, oder diese Informationen Ihnen selbst nicht vorliegen dann bitte ich, wenn möglich, sehr herzlich um Angabe einer alternativen Informationsquelle.

Ich danke Ihnen, schon im Vorhinein, ganz herzlich für die Bearbeitung dieses Antrags!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund von persönlicher Betroffenheit…
An Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Niedersachsen [#283870]
Datum
13. Juli 2023 21:27
An
Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund von persönlicher Betroffenheit als Verbraucher, sowie als Forschungsprojekt für meine Masterarbeit begehre ich folgende Informationen über Befundprüfungen in Ihrem zuständigen Bundesland Niedersachsen: 1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen. 2.) Anzahl an Befundprüfungen. 3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig) Zum Punkt drei akzeptiere ich selbstverständlich auch (grobe) Schätzungen, sollten Ihnen keine genauen Daten vorliegen. Ich bin mir sicher grobe Schätzungen können Sie besser tätigen als ich. Bitte je aufgeschlüsselt nach Kategorie Strom/Gas/Wasser. Sollten weitere Kategorien zu nennen seien die ich gerade nicht bedenke, gerne weitere Kategorien einführen. Ich begehre Informationen von dem Zeitpunkt der ersten verzeichneten Befundprüfung bis zu dem heutigen Jahr, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr. Betreffend Verbraucher und Unternehmen, wenn möglich separat aufgeschlüsselt: Wenn diese Aufschlüsselung nicht möglich ist, dann bitte, wenn möglich nur Privatpersonen. Sollten Sie diese Informationen nicht erfassen, oder diese Informationen Ihnen selbst nicht vorliegen dann bitte ich, wenn möglich, sehr herzlich um Angabe einer alternativen Informationsquelle. Ich danke Ihnen, schon im Vorhinein, ganz herzlich für die Bearbeitung dieses Antrags!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283870 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283870/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN)
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Befundprüfungen in Niedersachsen. …
Von
Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN)
Betreff
Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Niedersachsen [#283870]
Datum
2. August 2023 10:17
Status
Warte auf Antwort
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
3,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich Befundprüfungen in Niedersachsen. Aufgrund der Urlaubssituation befindet sich Ihre Anfrage noch in der Bearbeitung. Sobald diese abgeschlossen ist, werden wir uns wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen,

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Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN)
Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gestellte Anfrage wird als Bürgeranfrage gewertet, da die v…
Von
Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN)
Betreff
Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Niedersachsen [#283870]
Datum
18. August 2023 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
picturedeviceindependentbitmap1.jpg
3,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen gestellte Anfrage wird als Bürgeranfrage gewertet, da die von Ihnen angeführten Gesetze NUIG und VIG nicht einschlägig sind. Bezüglich Ihrer Anfrage zu Befundprüfungen nach dem Mess- und Eichgesetz (MessEG) bei Versorgungsmessgeräten beantworten wir Ihre Fragen wie folgt: 1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen Die Befundprüfungen von Versorgungsmessgeräten werden in Niedersachsen von den staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt, deren Aufsicht durch das Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) wahrgenommen wird. Die prozentualen Anteile wie viele Messgeräte dem Mess- und Eichgesetz entsprechen bzw. nicht entsprechen können Sie der Tabelle unter 2.) entnehmen. 2.) Anzahl an Befundprüfungen 2021 Anzahl Messgerät entspricht den Anforderungen nach MessEG Messgerät entspricht nicht den Anforderungen nach MessEG 2022 Anzahl Messgerät entspricht den Anforderungen nach MessEG Messgerät entspricht nicht den Anforderungen nach MessEG Gas ca. 180 88 % 12 % Gas ca. 250 87 % 13 % Wasser ca. 190 82 % 18 % Wasser ca. 130 85 % 15 % Elektrizität ca. 240 68 % 32 % Elektrizität ca. 190 78 % 22 % Hinweis: aus den oben genannten Zahlen kann nicht geschlossen werden, dass diese Messgeräte in Niedersachsen zum Einsatz gekommen sind, da Antragsteller in der Entscheidung frei sind, welche staatlich anerkannte Prüfstelle sie mit der Prüfung beauftragen. 3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen Dazu liegen im MEN keine Daten vor. 4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen Dazu liegen im MEN keine Daten vor. Die Eichfristen der Messgeräte sind in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) geregelt. Für Endverbraucher sind folgende Eichfristen relevant: - Elektrizitätszähler 8 Jahre (Nr. 6.3 elektronisch), 16 Jahre (Nr. 6.1 mechanisch) - Gaszähler 8 Jahre (Nr. 5.6.2) - Wasserzähler 6 Jahre (Nr. 5.5) Die Eichfrist kann gemäß § 35 MessEV mittels eines Stichprobenverfahrens verlängert werden: Elektrizitätszähler um jeweils 5 Jahre, Gaszähler 4 Jahre, Wasserzähler 3 Jahre 5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig) Dazu liegen im MEN keine Daten vor. Mit freundlichen Grüßen