Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Nordrhein-Westfalen

Aufgrund von persönlicher Betroffenheit als Verbraucher, sowie als Forschungsprojekt für meine Masterarbeit begehre ich folgende Informationen über Befundprüfungen in Ihrem zuständigen Bundesland Nordrhein-Westfalen:
1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen.
2.) Anzahl an Befundprüfungen.
3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen.
4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen.
5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig)

Zum Punkt drei akzeptiere ich selbstverständlich auch (grobe) Schätzungen, sollten Ihnen keine genauen Daten vorliegen. Ich bin mir sicher grobe Schätzungen können Sie besser tätigen als ich.

Bitte je aufgeschlüsselt nach Kategorie Strom/Gas/Wasser. Sollten weitere Kategorien zu nennen seien die ich gerade nicht bedenke, gerne weitere Kategorien einführen.

Ich begehre Informationen von dem Zeitpunkt der ersten verzeichneten Befundprüfung bis zu dem heutigen Jahr, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr.

Betreffend Verbraucher und Unternehmen, wenn möglich separat aufgeschlüsselt: Wenn diese Aufschlüsselung nicht möglich ist, dann bitte, wenn möglich nur Privatpersonen.

Sollten Sie diese Informationen nicht erfassen, oder diese Informationen Ihnen selbst nicht vorliegen dann bitte ich, wenn möglich, sehr herzlich um Angabe einer alternativen Informationsquelle.

Ich danke Ihnen, schon im Vorhinein, ganz herzlich für die Bearbeitung dieses Antrags!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Au…
An Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Nordrhein-Westfalen [#283871]
Datum
13. Juli 2023 21:28
An
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund von persönlicher Betroffenheit als Verbraucher, sowie als Forschungsprojekt für meine Masterarbeit begehre ich folgende Informationen über Befundprüfungen in Ihrem zuständigen Bundesland Nordrhein-Westfalen: 1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen. 2.) Anzahl an Befundprüfungen. 3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig) Zum Punkt drei akzeptiere ich selbstverständlich auch (grobe) Schätzungen, sollten Ihnen keine genauen Daten vorliegen. Ich bin mir sicher grobe Schätzungen können Sie besser tätigen als ich. Bitte je aufgeschlüsselt nach Kategorie Strom/Gas/Wasser. Sollten weitere Kategorien zu nennen seien die ich gerade nicht bedenke, gerne weitere Kategorien einführen. Ich begehre Informationen von dem Zeitpunkt der ersten verzeichneten Befundprüfung bis zu dem heutigen Jahr, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr. Betreffend Verbraucher und Unternehmen, wenn möglich separat aufgeschlüsselt: Wenn diese Aufschlüsselung nicht möglich ist, dann bitte, wenn möglich nur Privatpersonen. Sollten Sie diese Informationen nicht erfassen, oder diese Informationen Ihnen selbst nicht vorliegen dann bitte ich, wenn möglich, sehr herzlich um Angabe einer alternativen Informationsquelle. Ich danke Ihnen, schon im Vorhinein, ganz herzlich für die Bearbeitung dieses Antrags!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283871/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres oben genannten Antrages am 14. Juli 202…
Von
Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
Betreff
AW: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Nordrhein-Westfalen [#283871]
Datum
28. Juli 2023 17:19
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.jpg
7,8 KB
image005.jpg
7,7 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres oben genannten Antrages am 14. Juli 2023 beim Landesbetrieb Mess- und Eichwesen Nordrhein-Westfalen (LBME NRW). Sie haben Ihre Anfrage als Antrag im Sinne des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) gestellt und begehren Auskunft über Befundprüfungen und Erfolgsquote und Häufigkeit in Bundesland Nordrhein-Westfalen. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 IFG NRW muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche amtlichen Informationen er gerichtet ist. Über den ordnungsgemäßen Antrag entscheidet die öffentliche Stelle unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers unverzüglich, spätestens innerhalb von einem Monat nach Eingang. Diese Frist beginnt, wenn ein bestimmter Antrag vorliegt. Das Recht auf Zugang zu Informationen bezieht sich auf den Zugang zu amtlichen Informationen, die bei einer öffentlichen Stelle vorhanden sind oder bereitgehalten werden. Amtliche Informationen sind amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Das bedeutet für Sie, dass Sie von der Behörde nur die Informationen erhalten, die dort vorhanden sind. Die Behörde ist nicht verpflichtet, Informationen zu beschaffen oder zu rekonstruieren. Dabei ist nicht schon das Zusammenstellen von Informationen aus verschiedenen Quellen als ein Beschaffen anzusehen. Die von Ihnen angefragten Daten zu den Befundprüfungen im Eichwesen liegen dem LBME NRW nur teilweise vor. Daher beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: 1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen Befundprüfungen von Versorgungsmessgeräten werden überwiegend von den staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt. Gemäß den durchgeführten Prüfungen der Prüfstellen in Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2021 und 2022 liegt der Anteil bestandener Befundprüfungen (Messgeräte halten die eichrechtlichen Anforderungen ein) bei Messgeräten für Elektrizität bei rund 65 %, bei Messgeräten für Gas bei rund 90 % und bei Messgeräten für Wasser bei rund 85 %. Bei den Befundprüfungen beim LBME NRW für das Jahr 2021 ergeben sich folgende Erfolgsquoten für Messgeräten für Elektrizität bei rund 75 %; bei Messgeräten für Gas bei rund 55 % und bei Messgeräten für Wasser bei rund 75 %. 2.) Anzahl an Befundprüfungen Für Nordrhein-Westfalen wurden folgende Prüfungen in 2021 und 2022 gemeldet: Staatlich anerkannten Prüfstellen für Messgeräte für [cid:image003.jpg@01D9C177.9E0E3320] LBME NRW an Messgeräten für [cid:image005.jpg@01D9C177.9E0E3320] 3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen Dazu liegen dem LBME NRW keine Daten vor. 4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen Dazu liegen dem LBME NRW keine Daten vor. Die Eichfristen der Messgeräte sind in § 34 Absatz 1 Nr. 1 Mess- und Eichverordnung i.V.m. Anlage 7 festgelegt. Für Endverbraucher sind folgende Eichfristen relevant: * Elektrizitätszähler 8 Jahre (Nr. 6.3 elektronisch), 16 Jahre (Nr. 6.1 mechanisch) * Gaszähler 8 Jahre (Nr. 5.6.2) * Wasserzähler 6 Jahre (Nr. 5.5) Die Eichfrist kann gemäß § 35 MessEV stichprobenweise verlängert werden: Elektrizitätszähler um jeweils 5 Jahre, Gaszähler um jeweils 4 Jahre und Wasserzähler um jeweils 3 Jahre 5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig) Hierzu liegen dem LBME NRW keine Daten vor. Die Aufschlüsselung nach Verbrauchern in Nordrhein-Westfalen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen ist nicht möglich, da in Nordrhein-Westfalen befundgeprüfte Messgeräte auch in anderen Ländern verwendet worden sein können. Weitere Daten können Sie ggf. bei den staatlich anerkannten Prüfstellen (https://www.agme.de<https://smex-ctp.trendmicro.com:443/wis/clicktime/v1/query?url=https%3a%2f%2fwww.agme.de&umid=d7adfd41-ee56-43f0-928e-c8597e650b7e&auth=a0787add11d36c25b675f097443947b21b6325b5-75c1bfb33edbde645dfec6702327a2c607b13aa1> –> Adressen/Verzeichnisse –> Prüfstellen --> Bundeland „Nordrhein-Westfalen“ auswählen) erfragen. Die Auskunftserteilung erfolgt gem. § 11 Abs. 2 Satz 1 IFG i.V.m. § 1 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen i.V.m. Anlage Punkt 1.1 des Gebührentarifs gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen