Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Sachsen

Aufgrund von persönlicher Betroffenheit als Verbraucher, sowie als Forschungsprojekt für meine Masterarbeit begehre ich folgende Informationen über Befundprüfungen in Ihrem zuständigen Bundesland Sachsen:
1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen.
2.) Anzahl an Befundprüfungen.
3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen.
4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen.
5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig)

Zum Punkt drei akzeptiere ich selbstverständlich auch (grobe) Schätzungen, sollten Ihnen keine genauen Daten vorliegen. Ich bin mir sicher grobe Schätzungen können Sie besser tätigen als ich.

Bitte je aufgeschlüsselt nach Kategorie Strom/Gas/Wasser. Sollten weitere Kategorien zu nennen seien die ich gerade nicht bedenke, gerne weitere Kategorien einführen.

Ich begehre Informationen von dem Zeitpunkt der ersten verzeichneten Befundprüfung bis zu dem heutigen Jahr, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr.

Betreffend Verbraucher und Unternehmen, wenn möglich separat aufgeschlüsselt: Wenn diese Aufschlüsselung nicht möglich ist, dann bitte, wenn möglich nur Privatpersonen.

Sollten Sie diese Informationen nicht erfassen, oder diese Informationen Ihnen selbst nicht vorliegen dann bitte ich, wenn möglich, sehr herzlich um Angabe einer alternativen Informationsquelle.

Ich danke Ihnen, schon im Vorhinein, ganz herzlich für die Bearbeitung dieses Antrags!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
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Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund von persönlic…
An Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen Details
Von
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Betreff
Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Sachsen [#283874]
Datum
13. Juli 2023 21:32
An
Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund von persönlicher Betroffenheit als Verbraucher, sowie als Forschungsprojekt für meine Masterarbeit begehre ich folgende Informationen über Befundprüfungen in Ihrem zuständigen Bundesland Sachsen: 1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen. 2.) Anzahl an Befundprüfungen. 3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig) Zum Punkt drei akzeptiere ich selbstverständlich auch (grobe) Schätzungen, sollten Ihnen keine genauen Daten vorliegen. Ich bin mir sicher grobe Schätzungen können Sie besser tätigen als ich. Bitte je aufgeschlüsselt nach Kategorie Strom/Gas/Wasser. Sollten weitere Kategorien zu nennen seien die ich gerade nicht bedenke, gerne weitere Kategorien einführen. Ich begehre Informationen von dem Zeitpunkt der ersten verzeichneten Befundprüfung bis zu dem heutigen Jahr, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr. Betreffend Verbraucher und Unternehmen, wenn möglich separat aufgeschlüsselt: Wenn diese Aufschlüsselung nicht möglich ist, dann bitte, wenn möglich nur Privatpersonen. Sollten Sie diese Informationen nicht erfassen, oder diese Informationen Ihnen selbst nicht vorliegen dann bitte ich, wenn möglich, sehr herzlich um Angabe einer alternativen Informationsquelle. Ich danke Ihnen, schon im Vorhinein, ganz herzlich für die Bearbeitung dieses Antrags!
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283874 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283874/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Sachsen“ vom 13.07.202…
An Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Sachsen [#283874]
Datum
15. August 2023 12:39
An
Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Sachsen“ vom 13.07.2023 (#283874) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Sachsen“ vom 13.07.202…
An Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Sachsen [#283874]
Datum
24. August 2023 11:55
An
Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Sachsen“ vom 13.07.2023 (#283874) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Sachsen“ vom 13.07.202…
An Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Sachsen [#283874]
Datum
31. August 2023 10:38
An
Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Sachsen“ vom 13.07.2023 (#283874) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bitten um Verständnis für unsere etwas verzögerte Antwort. Die von Ih…
Von
Staatsbetrieb für Mess- und Eichwesen Sachsen
Betreff
AW: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Sachsen [#283874]
Datum
1. September 2023 14:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bitten um Verständnis für unsere etwas verzögerte Antwort. Die von Ihnen begehrten Informationen liegen – wenn überhaupt – fast ausschließlich in staatlich anerkannten Prüfstellen des Freistaates Sachsen vor und mussten von dort eingeholt werden. Die zurückliegende Urlaubszeit tat ihr Übriges. zu „1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen“: Die von Ihnen angefragten Befundprüfungen werden weit überwiegend von staatlich anerkannten Prüfstellen durchgeführt. Diese Prüfstellen agieren selbständig und haben bezüglich der Prüfungsergebnisse keine Berichtspflicht gegenüber den für ihre Überwachung zuständigen Eichbehörden. Daher liegen uns hierzu keine Daten vor. Nach unserem Kenntnisstand wird beim weit überwiegenden Teil der Befundprüfungen die Einhaltung eichrechtlicher Vorschriften bestätigt. zu „2.) Anzahl an Befundprüfungen“: Eine regelmäßige bzw. umfängliche Meldepflicht der Daten durch die Prüfstellen an unsere Behörde ist gesetzlich nicht vorgesehen. Gemäß § 52 MessEV haben die staatlich anerkannten Prüfstellen über die von ihnen durchgeführten Eichungen und Befundprüfungen Unterlagen zu fertigen, die jederzeit für eine Nachprüfung (durch die zuständige Behörde) verfügbar sein müssen. Die Unterlagen sind zwei Jahre aufzubewahren. Uns wurde auf Anfrage gemäß § 52 MessEV die folgende Anzahl an Befundprüfungen in den Jahren 2021 und 2022 in staatlich anerkannten Prüfstellen des Freistaates Sachsen gemeldet: Anzahl Befundprüfungen Sachsen Kategorie Strom Gas Wasser Jahr 2021 2022 2021 2022 2021 2022 Prüfstellen 255 296 34 56 128 97 Eichbehörde 0 0 0 0 0 0 zu „3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen“: Hierzu liegen uns keine Daten vor. zu „4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen“: Hierzu liegen uns keine Daten vor. zu „5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig)“: Hierzu liegen uns keine Daten vor. zu „Betreffend Verbraucher und Unternehmen, wenn möglich separat aufgeschlüsselt: Wenn diese Aufschlüsselung nicht möglich ist, dann bitte, wenn möglich nur Privatpersonen.“: Hierzu liegen uns keine Daten vor. Freundliche Grüße