Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Thüringen

Aufgrund von persönlicher Betroffenheit als Verbraucher, sowie als Forschungsprojekt für meine Masterarbeit begehre ich folgende Informationen über Befundprüfungen in Ihrem zuständigen Bundesland Thüringen:
1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen.
2.) Anzahl an Befundprüfungen.
3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen.
4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen.
5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig)

Zum Punkt drei akzeptiere ich selbstverständlich auch (grobe) Schätzungen, sollten Ihnen keine genauen Daten vorliegen. Ich bin mir sicher grobe Schätzungen können Sie besser tätigen als ich.

Bitte je aufgeschlüsselt nach Kategorie Strom/Gas/Wasser. Sollten weitere Kategorien zu nennen seien die ich gerade nicht bedenke, gerne weitere Kategorien einführen.

Ich begehre Informationen von dem Zeitpunkt der ersten verzeichneten Befundprüfung bis zu dem heutigen Jahr, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr.

Betreffend Verbraucher und Unternehmen, wenn möglich separat aufgeschlüsselt: Wenn diese Aufschlüsselung nicht möglich ist, dann bitte, wenn möglich nur Privatpersonen.

Sollten Sie diese Informationen nicht erfassen, oder diese Informationen Ihnen selbst nicht vorliegen dann bitte ich, wenn möglich, sehr herzlich um Angabe einer alternativen Informationsquelle.

Ich danke Ihnen, schon im Vorhinein, ganz herzlich für die Bearbeitung dieses Antrags!

Empfänger ist laut meinen Informationen: Abt. 7, Mess- und Eichwesen, Beschussamt

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2023
  • Frist
    15. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aufgrund von persönlicher Bet…
An Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Thüringen [#283877]
Datum
13. Juli 2023 21:43
An
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund von persönlicher Betroffenheit als Verbraucher, sowie als Forschungsprojekt für meine Masterarbeit begehre ich folgende Informationen über Befundprüfungen in Ihrem zuständigen Bundesland Thüringen: 1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen. 2.) Anzahl an Befundprüfungen. 3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig) Zum Punkt drei akzeptiere ich selbstverständlich auch (grobe) Schätzungen, sollten Ihnen keine genauen Daten vorliegen. Ich bin mir sicher grobe Schätzungen können Sie besser tätigen als ich. Bitte je aufgeschlüsselt nach Kategorie Strom/Gas/Wasser. Sollten weitere Kategorien zu nennen seien die ich gerade nicht bedenke, gerne weitere Kategorien einführen. Ich begehre Informationen von dem Zeitpunkt der ersten verzeichneten Befundprüfung bis zu dem heutigen Jahr, jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr. Betreffend Verbraucher und Unternehmen, wenn möglich separat aufgeschlüsselt: Wenn diese Aufschlüsselung nicht möglich ist, dann bitte, wenn möglich nur Privatpersonen. Sollten Sie diese Informationen nicht erfassen, oder diese Informationen Ihnen selbst nicht vorliegen dann bitte ich, wenn möglich, sehr herzlich um Angabe einer alternativen Informationsquelle. Ich danke Ihnen, schon im Vorhinein, ganz herzlich für die Bearbeitung dieses Antrags! Empfänger ist laut meinen Informationen: Abt. 7, Mess- und Eichwesen, Beschussamt
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283877/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres oben genannten Antrages am 14. Juli 202…
Von
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Betreff
Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Thüringen [#283877]
Datum
18. Juli 2023 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir bestätigen den Eingang Ihres oben genannten Antrages am 14. Juli 2023 beim Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV). Sie haben Ihre Anfrage als Antrag auf Aktenauskunft nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) gestellt. Gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 ThürTG muss der Antrag hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche amtlichen Informationen er gerichtet ist. Über den ordnungsgemäßen Antrag entscheidet die öffentliche Stelle unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers unverzüglich, spätestens innerhalb von einem Monat nach Eingang. Diese Frist beginnt, wenn ein bestimmter Antrag vorliegt. Das Recht auf Zugang zu Informationen bezieht sich auf den Zugang zu amtlichen Informationen, die bei einer öffentlichen Stelle vorhanden sind oder bereitgehalten werden. Amtliche Informationen sind amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Nach unserer ersten Einschätzung bezieht sich Ihr Antrag nicht auf Auskünfte zu vorhandenen Informationen wie z.B. Daten aus vorhandenen Akten oder gespeicherte Daten oder um eine diesbezügliche Akteneinsicht. Ihr Auskunftsbegehren betrifft folgende Informationen: "1.) Erfolgsquote von Befundprüfungen. 2.) Anzahl an Befundprüfungen. 3.) Anzahl der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 4.) Durchschnittliches Alter der aktiv verwendeten, geeichten Messeinrichtungen. 5.) Durchschnittliches Alter der erfolgreich/nicht erfolgreich Befundgeprüften Geräte (erfolgreich Befundgeprüft im Sinne von: Eichung ist nicht gültig)". Ihr Antrag wird so ausgelegt, dass Sie mit "Befundprüfung" im Zusammenhang mit "Strom/Gas/Wasser" Aufgaben des Mess- und Eichwesens meinen. Auf Antrag (meist bei Zweifel an der Richtigkeit des Messgerätes) führt die Eichbehörde oder auch eine Prüfstelle eine kostenpflichtige technische Prüfung am Messgerät durch, ob das Messgerät richtig misst oder Fehler hat. Insgesamt werden an die Eichbehörde in Thüringen nur vereinzelt Befundprüfungsanträge gestellt. Die meisten Befundprüfungen werden von den Prüfstellen für Versorgungsmessgeräte (Elektroenergie, Gas, Wasser) durchgeführt, da der Betroffene sich an den Versorger wendet und dieser meist den Weg der "Befundprüfung" über die Prüfstelle anbietet. Bei den Fragen 1.) und 2.) handelt es sich um Daten, die dem TLV in dieser Form ausgewertet nicht vorliegen. Hierzu gibt es auch keine gesetzliche Pflicht, die Daten in dieser Form bereitzuhalten. Diese Informationen könnten erst durch aufwändige Auswertungen der jährlichen Berichte der Prüfstellen, gegebenenfalls nur durch Nachfrage bei diesen Stellen, ermittelt werden. Im Rahmen des Thüringer Transparenzgesetzes ist die öffentliche Stelle nicht verpflichtet, nicht vorhandene bzw. nicht aufgezeichnete Informationen zu beschaffen oder auf Informationsträgern anzulegen. Der Informationszugang nach § 11 Abs. 1 Satz 2 ThürTG erfolgt durch Auskunftserteilung, Gewährung von Akteneinsicht oder Zurverfügungstellung der amtlichen Informationen in sonstiger Weise. Das bedingt jedoch, dass diese Informationen in der beantragten Form als Aufzeichnungen vorhanden sind. Weiterhin beantragen Sie den Informationszugang von dem Zeitpunkt der ersten verzeichneten Befundprüfung bis dato jeweils aufgeschlüsselt nach Jahr. Auch insoweit wäre eine aufwändige Auswertung bis möglicherweise zurück zum Jahr 1990 vorzunehmen, obige Ausführungen gelten entsprechend. Die Fragen 3.) bis 5.) erfordern die Kenntnis weiterer spezifischer Daten u.a. zu Alter und Einbauzeiten, die dem TLV nicht vorliegen, so dass auf die obigen Ausführungen verwiesen wird. Es wird alternativ angeregt, sich direkt an die jeweiligen Prüfstellen in Thüringen zu wenden. Sie könnten Ihren gegenständlichen Antrag so umstellen, dass das TLV Ihnen die einzelnen Prüfstellen in Thüringen mitteilen soll. Wir bitten um Mitteilung, ob an Ihrem Antrag in dieser Form festgehalten wird. Gegebenenfalls wäre dieser umzustellen, so dass er sich auf amtliche Informationen, die bei der Behörde vorhanden sind, bezieht. Unabhängig davon, ob Sie an Ihrem bisherigen Antrag auf Informationszugang festhalten, wird darauf hingewiesen, dass für die Bearbeitung des Informationsanspruchs als öffentliche Leistungen Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben sind. Über die voraussichtlichen Kosten ist der Antragsteller vorab zu informieren. Da der Verwaltungsaufwand vorab zumeist nicht eindeutig ermittelt werden kann, wird vom Gesetz keine betragsmäßige Angabe verlangt. Die Kosten richten sich nach dem Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) in Verbindung mit der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO). Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand, dieser beträgt vorliegend je 15 Minuten 19,50 Euro. Hinzu kommen die Kosten für Auslagen. Für Ihre Antwort auf unsere Fragen haben wir uns im Hinblick auf die gesetzlichen Fristen den 24. Juli 2023 vorgemerkt. Sollten Sie aufgrund der Kostenpflichtigkeit von ihrem Antrag Abstand nehmen wollen, bitten wir ebenfalls um kurzfristige Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, formell will ich vorerst behelfsweise Arbeiten, welche die Erhebung von Gebühren erfordern ablehnen. V…
An Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Thüringen [#283877]
Datum
21. Juli 2023 09:21
An
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, formell will ich vorerst behelfsweise Arbeiten, welche die Erhebung von Gebühren erfordern ablehnen. Vielen Dank für die rasche Antwort! Informell bin ich überrascht, dass solche Daten im Zuge der Metrologischen Überwachung nicht vorliegen sollen. Andere Länder sammeln diese Daten definitiv und veröffentliche diese ebenfalls - leider nicht in einer auswertbaren Tabelle, siehe z.B. https://www.lbme.nrw.de/themen/ueberwachungs-aufgaben/pruefstellen Ich bitte um kurze Einschätzung, ob eine Umformulierung des Antrags wie folgend einerseits weniger Aufwand entstehen lassen würden und andererseits ob diese Information verfügbar sind: - jährlichen Berichte der Prüfstellen (jegliche): sprich Auflistung aller Prüfstellen mit Quellangabe (URL) unter der eine Auflistung der Prüfberichte zu finden ist => Dann sammle ich mir die benötigten Informationen eben selbst zusammen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283877/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage erhalten Sie den Bescheid des TLV zu Ihrem Antrag auf Informat…
Von
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Betreff
AW: Befundprüfungen Erfolgsquote und Häufigkeit Thüringen [#283877]
Datum
31. Juli 2023 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> als Anlage erhalten Sie den Bescheid des TLV zu Ihrem Antrag auf Informationszugang. Mit freundlichen Grüßen