Begandigungen von Ordnungsmitteln

Anfrage an: Amtsgericht Karlsruhe

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Liste aller nach § 5 Abs. 3 Gnadenordnung durch die/den aktuelle und vorherige Gerichtspräsident*in durch Begnadigung aufgehobener Ordnungsmittel.
Bitte teilen Sie mir jeweils das konkrete Ordnungsmittel mit und, falls dokumentiert, den Grund der Begnadigung.

Persönliche Daten der Begnadigten bitte ich zu schwärzen um einem Drittbeteiligungsverfahren nach LIFG zu entgehen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Es kam zu keinen Begnadigungen von Ordnungsmitteln.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Februar 2021
  • Frist
    25. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller nach § 5 Abs. 3 …
An Amtsgericht Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begandigungen von Ordnungsmitteln [#213539]
Datum
23. Februar 2021 18:34
An
Amtsgericht Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller nach § 5 Abs. 3 Gnadenordnung durch die/den aktuelle und vorherige Gerichtspräsident*in durch Begnadigung aufgehobener Ordnungsmittel. Bitte teilen Sie mir jeweils das konkrete Ordnungsmittel mit und, falls dokumentiert, den Grund der Begnadigung. Persönliche Daten der Begnadigten bitte ich zu schwärzen um einem Drittbeteiligungsverfahren nach LIFG zu entgehen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213539/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Amtsgericht Karlsruhe
Begnadigungen von Ordnungsmitteln Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 24.02.2021, in der Sie um Übe…
Von
Amtsgericht Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Begnadigungen von Ordnungsmitteln
Datum
3. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 24.02.2021, in der Sie um Übersendung einer Liste aller nach § 5 Abs. 3 Gnadenordnung durch Begnadigung aufgehobenen Ordnungsmittel bitten, kann Ihnen mitgeteilt werden, dass beim Amtsgericht Karlsruhe seit 2016 keine Ordnungsmittel durch Begnadigung aufgehoben wurden. Mit freundlichen Grüßen