beglaubigte Abschrift des Prüfberichts KONSENS

Anfrage an: Bundesrechnungshof

Die beglaubigte Abschrift des Prüfberichts (mutmaßlich zur Zuleitung an den deutschen Bundestag gedacht gewesen) des in der Presseberichterstattung zu [1] erwähnten Sachverhalts bezüglich KONSENS (Eigenname, keine Firma).

[1] https://www.deutschlandfunk.de/rechnungshof-praesidenten-ruegen-15-jahre-entwicklung-1-6-milliarden-euro-kosten-und-noch-immer-kein-102.html

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. November 2023
  • Frist
    15. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die beglaubigte Abschrift des Prüfber…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
beglaubigte Abschrift des Prüfberichts KONSENS [#292041]
Datum
11. November 2023 07:37
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die beglaubigte Abschrift des Prüfberichts (mutmaßlich zur Zuleitung an den deutschen Bundestag gedacht gewesen) des in der Presseberichterstattung zu [1] erwähnten Sachverhalts bezüglich KONSENS (Eigenname, keine Firma). [1] https://www.deutschlandfunk.de/rechnungshof-praesidenten-ruegen-15-jahre-entwicklung-1-6-milliarden-euro-kosten-und-noch-immer-kein-102.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292041/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage vom 11. November 2023 Referat R-H Az. 20 60 12 - 84/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ih…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage vom 11. November 2023
Datum
14. November 2023 07:25
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
4,4 KB


Referat R-H Az. 20 60 12 - 84/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage vom 11. November 2023 ist hier eingegangen. Der von Ihnen angesprochene Sachverhalt ist Gegenstand der "Augsburger Erklärung" vom 11. Oktober 2022. Diese ist auf der Internetseite des Bundesrechnungshofes unter folgendem Link veröffentlicht: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/nachrichten/augsburger_erkl%C3%A4rung_kurzmeldung.html Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Fundstelle reicht aus: Ihre Anfrage vom 11. November 2023 [#292041] Guten Tag, der Verweis auf die Fundstelle ist…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fundstelle reicht aus: Ihre Anfrage vom 11. November 2023 [#292041]
Datum
17. November 2023 18:15
An
Bundesrechnungshof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, der Verweis auf die Fundstelle ist ausreichend. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 292041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292041/