Begleiteter Umgang als Jugendhilfeleistung
Ich ersuche um Informationen zur Jugendhilfeleistung und insbesondere zum „Begleiteten Umgang“, als Jugendhilfeleistung gemäß dem Sozialgesetzbuch.
Sämtliche Informationen, die damit in Zusammenhang stehen, sind erwünscht.
Unter anderem möchte ich gerne den korrekten Ablauf hinsichtlich der Anordnung von „Begleitetem Umgang“ als Jugendhilfeleistungen im Kindschaftsverfahren erfahren.
1.)
Wer bestimmt den so genannten „Mitwirkungsbereiten Dritten“?
2.)
In welchem Stadium des (Umgangs-)Verfahren wird dieser „mitwirkungsbereite Dritte“ benannt?
3.)
Ist das Jugendamt selbst dieser „mitwirkungsbereite Dritte“?
4.)
Ist der jeweilige freie Träger der Jugendhilfe dieser „mitwirkungsbereite Dritte“?
5.)
Wer kann die Umgangsbegleitung ablehnen? (Amt, Träger, Eltern, Beteiligte)
6.)
Wer kann/soll den sogenannten „mitwirkungsbereiten Dritten“ benennen?
(– das Amt, das Gericht, oder der umgangsberechtigte Elternteil)
7.)
Wie lautet die korrekte Abfolge der Anordnung einer solchen Jugendhilfeleistung?
(- welche Schritte, von wem, zu welchem Zeitpunkt)
8.)
Bedarf eine Ablehnung des Jugendamts einer Begründung?
8.)
Wann ist der Weg zum Verwaltungsgericht angesagt?
9.)
Welche Kriterien sind relevant um als Umgangsbegleitperson geeignet zu sein?
(Als natürliche Person)
10.)
Muss Begleiteter Umgang als eine Jugendhilfeleistung angeordet werden?
11.)
Kann bei Ablehnung der Finanzierung durch das Jugendamt, ein „eigenfinanzierter“ Begleiteter Umgang angeordnet werden?
12.)
Ist die Jugendhilfeleistung Begleiteter Umgang zeitlich befristet?
Sämtliche Veröffentlichungen in diesem Zusammenhang werden erbeten, Publikationen, Leitfäden, Handbücher, Arbeitsanweisungen.
Ich danke Ihnen im Vorraus für die Bemühungen.
Antwort verspätet
-
Datum25. Januar 2024
-
28. Februar 2024
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!