Begleitung bei Impfung in Schulen

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Homepage der Goethe Schule Harburg entnehme ich, dass bei den Impfaktionen in Schulen nicht volljährige Jugendliche nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden können.

Warum benötigen Jugendliche über 14 überhaupt die Einverständnis eines Sorgeberechtigten und warum wird das für Jugendliche unter 14 nicht wie z.B. in Schleswig-Holstein einfach mit einer schriftlichen Einverständniserklärung gehandhabt?

Bitte senden Sie mir
- Das Rechtsgutachten aus dem hervor geht, dass die Begleitung eines Sorgeberechtigten zwingend erforderlich ist.
- Protokolle und Schriftwechsel mit allen beteiligten Personen, in denen dieses Vorgehen beschrieben/begründet/beschlossen wurde.

Vergessen Sie bei Ablehnung bitte nicht wieder die Rechtsbehelfsbelehrung nach §15 HmbTG.

Mit freundlichen Grüßen

<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

-

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Selbe Anfrage an die Sozialbehörde gestellt: https://fragdenstaat.de/anfrage/begleit…

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. August 2021
  • Frist
    1. Oktober 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in der Homepage der G…
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begleitung bei Impfung in Schulen [#227479]
Datum
28. August 2021 11:13
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in der Homepage der Goethe Schule Harburg entnehme ich, dass bei den Impfaktionen in Schulen nicht volljährige Jugendliche nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten geimpft werden können. Warum benötigen Jugendliche über 14 überhaupt die Einverständnis eines Sorgeberechtigten und warum wird das für Jugendliche unter 14 nicht wie z.B. in Schleswig-Holstein einfach mit einer schriftlichen Einverständniserklärung gehandhabt? Bitte senden Sie mir - Das Rechtsgutachten aus dem hervor geht, dass die Begleitung eines Sorgeberechtigten zwingend erforderlich ist. - Protokolle und Schriftwechsel mit allen beteiligten Personen, in denen dieses Vorgehen beschrieben/begründet/beschlossen wurde. Vergessen Sie bei Ablehnung bitte nicht wieder die Rechtsbehelfsbelehrung nach §15 HmbTG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in - Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 227479 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/227479/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Kein Nachrichtentext
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. September 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
389,4 KB