Begnadigungen von Ordnungsmitteln durch die Präsidentin des Gerichts
Antrag nach dem LIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller nach § 5 Abs. 3 Gnadenordnung durch die aktuelle und vorherige Gerichtspräsident*in durch Begnadigung aufgehobener Ordnungsmittel.
Bitte teilen Sie mir jeweils das konkrete Ordnungsmittel mit und, falls dokumentiert, den Grund der Begnadigung.
Persönliche Daten der Begnadigten bitte ich zu schwärzen um einem Drittbeteiligungsverfahren nach LIFG zu entgehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum23. Februar 2021
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25. März 2021
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