Begnadigungen von Ordnungsmitteln durch die Präsidentin des Gerichts

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Eine Liste aller nach § 5 Abs. 3 Gnadenordnung durch die aktuelle und vorherige Gerichtspräsident*in durch Begnadigung aufgehobener Ordnungsmittel.
Bitte teilen Sie mir jeweils das konkrete Ordnungsmittel mit und, falls dokumentiert, den Grund der Begnadigung.

Persönliche Daten der Begnadigten bitte ich zu schwärzen um einem Drittbeteiligungsverfahren nach LIFG zu entgehen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. Februar 2021
  • Frist
    25. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller nach § 5 Abs. 3 …
An Verwaltungsgericht Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begnadigungen von Ordnungsmitteln durch die Präsidentin des Gerichts [#213538]
Datum
23. Februar 2021 18:33
An
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste aller nach § 5 Abs. 3 Gnadenordnung durch die aktuelle und vorherige Gerichtspräsident*in durch Begnadigung aufgehobener Ordnungsmittel. Bitte teilen Sie mir jeweils das konkrete Ordnungsmittel mit und, falls dokumentiert, den Grund der Begnadigung. Persönliche Daten der Begnadigten bitte ich zu schwärzen um einem Drittbeteiligungsverfahren nach LIFG zu entgehen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213538 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213538/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Verwaltungsgericht Karlsruhe
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 23. Februar 2021 Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag, ein…
Von
Verwaltungsgericht Karlsruhe
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen vom 23. Februar 2021
Datum
1. März 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihren Antrag, eine Liste aller nach § 5 Abs. 3 GnO durch die aktuelle Gerichtspräsidentin und / oder vorherige Gerichtspräsidenten durch Begnadigung aufgehobenen Ordnungsmittel zu erhalten, kann ich Ihnen mitteilen, dass beim Verwaltungsgericht Karlsruhe keine amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen zu Gnadenentscheidungen nach § 5 Abs. 3 GnO vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen