Begriff "erheblich", im Beurteilungskatalog von Mängeln bei Hauptuntersuchungen mit Gültigkeit ab 1.07.2012
Anfrage an:
Bundesministerium der Justiz
Die Legaldefinition von dem verwendeten Begriff "erheblich", im Zusammenhang mit "Korrosionsschäden, die Rahmen oder tragende Teile "erheblich" schwächen", aufgeführt unter der Nr. 601 / 602 im "Beurteilungskatalog von Mängeln bei Hauptuntersuchungen (Mangelkatalog) mit Gültigkeit ab 1.07.2012".
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum19. Dezember 2017
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20. Januar 2018
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