Begrifflicher Unterschied zwischen "speichern" und "lagern"

bitte gewähren Sie mir Einblick in Unterlagen, die den begrifflichen Unterschied zwischen "Speicherung" und "Lagerung" von Daten in rechtlicher Hinsicht - insbesondere in Hinblick auf das Auskunftsrecht nach DSGVO § 15 verdeutlichen. Ist evtl. das zur Verfügung stellen von gelagerten Daten für einee Auskunft aufwändiger, so dass Kosten dafür anfallen könnten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juli 2018
  • Frist
    3. August 2018
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begrifflicher Unterschied zwischen "speichern" und "lagern" [#31394]
Datum
1. Juli 2018 01:12
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
bitte gewähren Sie mir Einblick in Unterlagen, die den begrifflichen Unterschied zwischen "Speicherung" und "Lagerung" von Daten in rechtlicher Hinsicht - insbesondere in Hinblick auf das Auskunftsrecht nach DSGVO § 15 verdeutlichen. Ist evtl. das zur Verfügung stellen von gelagerten Daten für einee Auskunft aufwändiger, so dass Kosten dafür anfallen könnten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben sich über FragdenStaat.de an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Begrifflicher Unterschied zwischen "speichern" und "lagern" [#31394]
Datum
3. Juli 2018 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben sich über FragdenStaat.de an den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gewandt und Zugang zu Unterlagen beantragt, die den begrifflichen Unterschied zwischen "Speicherung" und "Lagerung" von Daten insbesondere im Hinblick auf das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO betreffen. Hierzu liegen uns keine Unterlagen vor. Der Begriff der "Lagerung" wird von der DSGVO nicht verwendet und ist uns in diesem Zusammenhang auch nicht bekannt. Mit freundlichen Grüßen