Begründung Allgemeinverfügungen Silvester Hamburg/Hannover/Bremen

Die Begründungen der Allgemeinverfügungen an Silvester 2023 für die Hauptbahnhöfe Hamburg, Bremen und Hannover sowie den Bf Hamburg-Harburg.

Bitte teilen Sie mir daneben mit, welchen zeitlichen Stand die auf "Presseportal" von Ihnenveröffentlichte Stationsskizze von Hamburg Hbf hat. Laut AV ist der räumliche Geltungsbereich der "gesamte Gebäudeteil des Hamburger Hauptbahnhofs (siehe Skizze)". Die veröffentlichte Skizze zeigt aber augenscheinlich einen historischen, bereits seit mehreren Jahren nicht mehr existierenden Bauzustand der Anlage (u.a. Räumlichkeiten Bahnhofsmission, Bahnsteigzugänge Steintordamm).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2023
  • Frist
    6. Februar 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Begründungen der Allgemeinverfügu…
An Bundespolizeidirektion Hannover Details
Von
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Betreff
Begründung Allgemeinverfügungen Silvester Hamburg/Hannover/Bremen [#295919]
Datum
31. Dezember 2023 20:23
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Begründungen der Allgemeinverfügungen an Silvester 2023 für die Hauptbahnhöfe Hamburg, Bremen und Hannover sowie den Bf Hamburg-Harburg. Bitte teilen Sie mir daneben mit, welchen zeitlichen Stand die auf "Presseportal" von Ihnenveröffentlichte Stationsskizze von Hamburg Hbf hat. Laut AV ist der räumliche Geltungsbereich der "gesamte Gebäudeteil des Hamburger Hauptbahnhofs (siehe Skizze)". Die veröffentlichte Skizze zeigt aber augenscheinlich einen historischen, bereits seit mehreren Jahren nicht mehr existierenden Bauzustand der Anlage (u.a. Räumlichkeiten Bahnhofsmission, Bahnsteigzugänge Steintordamm).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295919/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, ergänzend: bitte übersenden Sie mir den bei Ihnen vorliegenden Wortlaut des in den Allgemeinverfügunge…
An Bundespolizeidirektion Hannover Details
Von
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Betreff
AW: Begründung Allgemeinverfügungen Silvester Hamburg/Hannover/Bremen [#295919]
Datum
1. Januar 2024 12:55
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ergänzend: bitte übersenden Sie mir den bei Ihnen vorliegenden Wortlaut des in den Allgemeinverfügungen referenzierten § 8 EVO (vgl. in allen drei Allgemeinverfügungen zu findend: "Die Bundespolizei wird darüber hinaus anlassbezogen einen zukünftigen Beförderungsausschluss [...] nach § 8 Eisenbahn-Verkehrsordnung anregen.") Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295919/
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Guten Tag, ich bitte noch um Bearbeitung meines IFG-Antrages vom 31.12.2023 bezüglich der Begründung der AV zu Si…
An Bundespolizeidirektion Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründung Allgemeinverfügungen Silvester Hamburg/Hannover/Bremen [#295919]
Datum
5. Februar 2024 13:27
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte noch um Bearbeitung meines IFG-Antrages vom 31.12.2023 bezüglich der Begründung der AV zu Silvester 2023. Bezüglich des Standes der Stationsskizze Hamburg Hbf und des Textes der bei Ihnen vorliegenden EVO ziehe ich den IFG-Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295919 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295919/

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie haben mir zwischenzeitlich zwar die Begründung der Silvester-AV zu den Hamburger Bahnhöfen übersan…
An Bundespolizeidirektion Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründung Allgemeinverfügungen Silvester Hamburg/Hannover/Bremen [#295919]
Datum
20. Februar 2024 09:41
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie haben mir zwischenzeitlich zwar die Begründung der Silvester-AV zu den Hamburger Bahnhöfen übersandt. Ich hatte jedoch mit gleicher Post auch die Begründungen der Silvester-AV zu den Hbf. Bremen und Hannover angefragt. Diese Unterlagen stehen weiterhin aus. Sie gehen im Bescheid auch nicht darauf ein. Ist ein formaler Widerspuch nötig oder werden Sie mir die Unterlagen noch nachsenden? Die übersandte Begründung zur Allgemeinverfügung macht überdies nicht zuletzt aufgrund einer größeren Zahl von Grammatik- und Rechtschreibfehlern [1] den Eindruck, dass es sich um eine Entwurfsfassung handeln könnte. Wurde die Fassung, die Sie mir zuschickten, tatsächlich ausgelegt? [1] Beispielsweise: "In diesem Zusammenhang stellte die Bundespolizei [...] den vermehrten Einsatz von pyrotechnischen Erzeugnissen [sic!] die keine CE-Zulassung [sic!] fest." (I. Absatz 5) "Prognostisch rechnet die Bundespolizei mit dem Abbrennen dieser 'Polen-/Tschechenböller' und damit für [sic!] eine Gefahrensteigerung [...]" (ebd.) "Auf der Grundlage dieser Gefahrenprognose wird der in der [sic!] Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Hannover vom 27. Dezember 2023 die genannten Bahnhöfe am [sic!] 31. Dezember [...] bis zum 1. Januar [...] zu gefährdeten Objekten [...] erhoben." (I. Absatz 2) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>