Begründung für Ablehnung des Antrags auf Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung 37C3

- alle Unterlagen mit Bezug auf das Anerkennungsverfahren des 37C3 als Weiterbildungsveranstaltung im Sinne des Bildungsfreistellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
- eine Begründung für die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung

Name der Veranstaltung: 37. Chaos Communication Congress (37C3)
Zeitraum der Veranstaltung: 27. bis 30. Dezember 2023
Ort der Veranstaltung: Congress Center Hamburg

Mehrere Bundesländer, darunter Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben einen solchen Antrag bewilligt und das Event als Bildungsveranstaltung anerkannt - Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2024
  • Frist
    20. Februar 2024
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folge…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begründung für Ablehnung des Antrags auf Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung 37C3 [#297498]
Datum
17. Januar 2024 00:06
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Unterlagen mit Bezug auf das Anerkennungsverfahren des 37C3 als Weiterbildungsveranstaltung im Sinne des Bildungsfreistellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern - eine Begründung für die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung Name der Veranstaltung: 37. Chaos Communication Congress (37C3) Zeitraum der Veranstaltung: 27. bis 30. Dezember 2023 Ort der Veranstaltung: Congress Center Hamburg Mehrere Bundesländer, darunter Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben einen solchen Antrag bewilligt und das Event als Bildungsveranstaltung anerkannt - Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297498/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Begründung für Ablehnung des Antrags auf Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung 37C3 [#297498]
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Begründung für Ablehnung des Antrags auf Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung 37C3 [#297498]
Datum
17. Januar 2024 00:07
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
22,1 KB
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Auskunft bzw. Einsic…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Betreff
AW: Begründung für Ablehnung des Antrags auf Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung 37C3 [#297498]
Datum
17. Januar 2024 12:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (IFG M-V). Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Betreff
Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz
Datum
25. Januar 2024 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei das Antwortschreiben zur Anfragennummer 297498. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz [#297498] Sehr << Anrede &g…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz [#297498]
Datum
26. Januar 2024 00:59
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort und ihre Mühe. Bzgl. meiner Anfrage zu Punkt 2 bitten Sie mich in Ihrem Schreiben zu konkretisieren, "welche zusätzlichen Informationen bzw. Unterlagen [ich] mit [meiner] Anfrage „alle Unterlagen mit Bezug auf das Anerkennungsverfahren des 37C3 als Weiterbildungsveranstaltung im Sinne des Bildungsfreistellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern“ [erwarte]". Wie Sie in Ihrem Schreiben darlegen werden gemäß § 9 Absatz 1 des Bildungsfreistellungsgesetzes M-V ausschließlich Veranstaltungen für 1. berufliche Weiterbildung, 2. politische Weiterbildung oder 3. der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten anerkannt. Diese Punkte sehe ich für die besagte Veranstaltung als absolut gegeben an. Ich verstehe, dass das Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern diese Einschätzung nicht teilt und möchte mit Teil 2 meiner Anfrage ganz konkret inhaltlich ergründen, welche Aspekte der Veranstaltung gefehlt haben, um als Weiterbildungsmaßnahme im Sinne des BfG M-V anerkannt zu werden. Vielleicht liegt ein Ablehungsschreiben aus der Korrespondenz mit dem Antragsteller vor, aus dem eine konkrete inhaltliche Begründung hervorgeht oder ersichtlich wird, welche Inhalte gefehlt haben. Eventuell existieren ein Rahmenplan, Katalog oder sonstige Dokumente innerhalb der Behörde, die als Entscheidungshilfe oder Referenz in so einem Verfahren genutzt werden und den Entscheidungsprozess nachvollziehbar machen. Dies sind die Unterlagen, um die ich mit Punkt 2 meiner Anfrage bitte. Sollte dies wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Die Antragsunterlagen des CCCV Chaos Computer Club Veranstaltungsgesellschaft mbH, auch in Auszügen, fordere ich explizit nicht an. Ich bin grundsätzlich und ausdrücklich nicht an Daten interessiert, die als privat oder Betriebsgeheimnis gelten könnten. Weiterhin heißt es in Ihrer Antwort zu Punkt 1: "Die vom Gesetzgeber formulierten Ziele in Bezug auf eine berufliche Weiterbildung konnten aus den Themen und Inhalten des dem Antrag beigefügten Konzeptes nicht abgeleitet werden." Da sich dies nur auf den Aspekt der beruflichen Weiterbildung bezieht, ergibt sich daraus für mich die Frage: Wie sieht es an dieser Stelle mit den anderen beiden Punkten in § 9 Absatz 1 BfG M-V aus? Wurde geprüft, ob die Veranstaltung der politische Weiterbildung oder der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten dient oder war bei der Entscheidungsfindung nur der Aspekt der beruflichen Weiterbildung relevant? Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich für Ihre Bemühungen! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297498/
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
AW: Anfrage zu Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz Sehr << Antragst…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Betreff
AW: Anfrage zu Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz
Datum
7. Februar 2024 10:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei das Antwortschreiben zur Anfrage vom 26.01.2024 (Anfragennummer 297498). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage zu Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz [#297498] Sehr <<…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage zu Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz [#297498]
Datum
7. Februar 2024 20:16
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> herzlichen Dank für Ihre Antwort und ihre Bemühungen. Ich sehe die Anfrage als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 297498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297498/