Begründung für Ablehnung des Antrags auf Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung 37C3
- alle Unterlagen mit Bezug auf das Anerkennungsverfahren des 37C3 als Weiterbildungsveranstaltung im Sinne des Bildungsfreistellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern
- eine Begründung für die Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Weiterbildungsveranstaltung
Name der Veranstaltung: 37. Chaos Communication Congress (37C3)
Zeitraum der Veranstaltung: 27. bis 30. Dezember 2023
Ort der Veranstaltung: Congress Center Hamburg
Mehrere Bundesländer, darunter Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen haben einen solchen Antrag bewilligt und das Event als Bildungsveranstaltung anerkannt - Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht.
Anfrage erfolgreich
-
Datum17. Januar 2024
-
20. Februar 2024
-
5 Follower:innen
-
Anfrage teilen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Begründung für Ablehnung des Antrags auf Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung 37C3 [#297498]
- Datum
- 17. Januar 2024 00:06
- An
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Via
- Fax
- Betreff
- Begründung für Ablehnung des Antrags auf Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung 37C3 [#297498]
- Datum
- 17. Januar 2024 00:07
- An
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
- Status
- Fax wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
- Betreff
- AW: Begründung für Ablehnung des Antrags auf Anerkennung der Weiterbildungsveranstaltung 37C3 [#297498]
- Datum
- 17. Januar 2024 12:53
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
- Betreff
- Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz
- Datum
- 25. Januar 2024 14:38
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz [#297498]
- Datum
- 26. Januar 2024 00:59
- An
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
- Betreff
- AW: Anfrage zu Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz
- Datum
- 7. Februar 2024 10:17
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Anfrage zu Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz [#297498]
- Datum
- 7. Februar 2024 20:16
- An
- Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.