Begründung für absolutes Halteverbot in Herbrandstraße

Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrandstraße (auf gesamter Länge, gerne exemplarisch für Hausnummer 1-5), 50825 Köln. Bitte stellen Sie, sofern vorhanden, einen Zusammenhang zu den Bedürfnissen von Rettungsdiensten und Feuerwehr her. Hintergrund der Frage ist, dass in der Straße regelmäßig über 20 PKW parken und dies auch vom Verkehrsdienst geduldet wird ("Abzetteln" ohne Umsetzmaßnahmen).

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  • Datum
    2. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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Carsten Otto
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Be…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
Carsten Otto
Betreff
Begründung für absolutes Halteverbot in Herbrandstraße [#291533]
Datum
2. November 2023 11:14
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrandstraße (auf gesamter Länge, gerne exemplarisch für Hausnummer 1-5), 50825 Köln. Bitte stellen Sie, sofern vorhanden, einen Zusammenhang zu den Bedürfnissen von Rettungsdiensten und Feuerwehr her. Hintergrund der Frage ist, dass in der Straße regelmäßig über 20 PKW parken und dies auch vom Verkehrsdienst geduldet wird ("Abzetteln" ohne Umsetzmaßnahmen).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto Anfragenr: 291533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291533/ Postanschrift Carsten Otto << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln eingegangen. Wir w…
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Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Begründung für absolutes Halteverbot in Herbrandstraße [#291533]
Datum
2. November 2023 11:14
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln eingegangen. Wir werden Ihre E-Mail bearbeiten oder an die zuständige Stelle weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
Carsten Otto
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung für absolutes Halteverbot in Herbrandstraße“ vom 02.11.…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
Carsten Otto
Betreff
AW: Begründung für absolutes Halteverbot in Herbrandstraße [#291533]
Datum
5. Dezember 2023 07:50
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung für absolutes Halteverbot in Herbrandstraße“ vom 02.11.2023 (#291533) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Bei einer vorherigen Anfrage musste ich den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen anschreiben. Ich bitte Sie freundlich darum, diesen unnötigen Schritt bei dieser Anfrage zu vermeiden, indem Sie sie einfach beantworten. Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln eingegangen. Wir w…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Begründung für absolutes Halteverbot in Herbrandstraße [#291533]
Datum
5. Dezember 2023 07:50
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre E-Mail ist beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Köln eingegangen. Wir werden Ihre E-Mail bearbeiten oder an die zuständige Stelle weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen
Carsten Otto
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
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Carsten Otto
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Begründung für absolutes Halteverbot in Herbrandstraße“ [#291533]
Datum
11. Dezember 2023 10:02
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/291533/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich trotz Fristablauf und Erinnerung noch keine inhaltliche Antwort erhalten habe. Bei meinen vorherigen Anfragen war auch eine Vermittlung durch Sie (Datenschutz) nötig. Ich bitte Sie darum, auch im eigenen Interesse, die Behörde darauf hinzuweisen, Anfragen im Rahmen der Frist zu beantworten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Carsten Otto Anhänge: - 291533.pdf - 2023-11-02_2-image001.png - 2023-12-05_2-image001.png Anfragenr: 291533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291533/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 11.12.2023 Von: Referat-14@ldi.nrw.de<mailto:Referat-14@ldi.nrw.de> An: …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 11.12.2023
Datum
12. Dezember 2023 12:02
Status
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Von: Referat-14@ldi.nrw.de<mailto:Referat-14@ldi.nrw.de> An: [geschwärzt] Bearbeitung: [geschwärzt], [geschwärzt] Aktenzeichen: [geschwärzt] Betreff: Ihre E-Mail vom 11.12.2023 1. Sehr geehrter Herr Dr. Otto, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 14 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schreiben an mich das oben genannte Aktenzeichen mit anzugeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrands…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrandstraße
Datum
12. Dezember 2023 14:12
Status
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Mein Aktenzeichen [geschwärzt] Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 02.11.2023 auf Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrandstraße Sehr geehrter Herr Otto, ich habe Ihr Begehren gegenüber der Stadt Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Zudem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf Tel: [geschwärzt] Fax: 0211-38424-999 E-Mail: referat-14@ldi.nrw.de<mailto:referat-2@ldi.nrw.de> www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de/> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<http://www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc>[geschwärzt] Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI NRW finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf
Carsten Otto
AW: 14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbr…
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Von
Carsten Otto
Betreff
AW: 14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrandstraße [#291533]
Datum
8. Januar 2024 11:19
An
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Status
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Guten Tag, ihr Zeichen ist 14-209.2.3.2.2-9023/23. Da inzwischen ein weiterer Monat vergangen ist und ich entsprechend keine Geduld mehr habe, melde ich mich erneut. Können Sie bitte dafür sorgen, dass meine Anfrage zeitnah beantwortet wird? Es scheint leider der Normalfall zu sein, dass Anfragen wie meine ignoriert werden. Ich bitte daher auch dringend darum, das zugrunde liegende Problem zu identifizieren und an der Wurzel zu lösen. Den bisherigen Schriftverkehr finden Sie auch unter https://fragdenstaat.de/anfrage/begruendung-fuer-absolutes-halteverbot-in-herbrandstrasse/. Mit freundlichen Grüßen Dr. Carsten Otto Anfragenr: 291533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291533/
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Carsten Otto
AW: 14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbr…
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Carsten Otto
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AW: 14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrandstraße [#291533]
Datum
8. Januar 2024 14:39
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, das ist mir durchaus bewusst. Für "etwas Geduld" ist aber viel zu viel Zeit vergangen, wie ich in meiner vorherigen Nachricht auch ausgeführt habe und worauf Sie leider nicht eingegangen sind. Ich bitte Sie dies zu berücksichtigen. Meine Anfrage ist vom 02.11.2023. Mit freundlichen Grüßen Dr. Carsten Otto Anfragenr: 291533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291533/
Carsten Otto
AW: 14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbr…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Carsten Otto
Betreff
AW: 14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrandstraße [#291533]
Datum
5. Februar 2024 18:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, meine Anfrage vom 02.11.2023 ist weiterhin unbeantwortet, die Frist ist inzwischen um zwei Monate überschritten. Bitte teilen Sie mir den Stand der Bearbeitung zeitnah mit und bitte respektieren Sie, dass ich schon länger nicht mehr "etwas Geduld" habe. Es hat leider System, dass Anfragen nicht fristgerecht beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto
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Carsten Otto
AW: Erinnerung, ihr Antrag vom 02.11.2023 auf Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots in…
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Von
Carsten Otto
Betreff
AW: Erinnerung, ihr Antrag vom 02.11.2023 auf Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots in Herbrandstraße [#291533]
Datum
14. Februar 2024 08:25
An
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Status
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Guten Tag, Erinnerungen helfen nicht, diese Erfahrung mache ich seit Jahren und ist Ihnen bestimmt auch nicht neu. Können Sie bitte eine konkrete Frist setzen (und mir diese mitteilen) und ggf. Sanktionen aussprechen? Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto Anfragenr: 291533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291533/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Sehr geehrter Herr Otto, aufgrund der derzeitigen personellen Situation, war die bisherige Bearbeitung Ihrer Anfr…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Begründung für absolutes Halteverbot in Herbrandstraße [#291533]
Datum
14. Februar 2024 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Otto, aufgrund der derzeitigen personellen Situation, war die bisherige Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht möglich. Ich bitte um Verständnis. Das absolute Haltverbot in der Herbrandstraße wurde in der Anordnung vom 14. Februar 2000 wie folgt begründet: Es wird regelmäßig bis unmittelbar vor der Tiefgarageneinfahrt geparkt. Dadurch wird den ausfahrenden PKW die Sicht versperrt, wodurch sie bis zur Straßenmitte vorziehen müssen. Die Situation führt zu häufigen Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Beeinträchtigungen der zu Fuß Gehenden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird das absolute Haltverbot angeordnet. Aufgrund der Aktenaufbewahrungsfrist von 10 Jahren sind keine weiteren Schriftstücke zu diesem Vorgang vorhanden. Mit freundlichen Grüßen
Carsten Otto
Guten Tag, Danke für die Antwort. In der Herbrandstraße gibt es soweit ich weiß keine Tiefgarageneinfahrt, insbes…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
Carsten Otto
Betreff
AW: Begründung für absolutes Halteverbot in Herbrandstraße [#291533]
Datum
14. Februar 2024 09:22
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
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Guten Tag, Danke für die Antwort. In der Herbrandstraße gibt es soweit ich weiß keine Tiefgarageneinfahrt, insbesondere nicht im Bereich der Hausnummern 1-5. Können Sie bitte ergänzen, wo sich diese befinden soll? Weiterhin ist mir nicht klar, weshalb Fahrzeuge aus einer Einfahrt herausfahren. Danke Carsten Otto Anfragenr: 291533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291533/
Carsten Otto
Guten Tag, meine Anfrage wurde von der Stadt Köln leider falsch beantwortet (vermutlich für eine komplett andere …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Carsten Otto
Betreff
AW: Begründung für absolutes Halteverbot in Herbrandstraße [#291533]
Datum
22. Februar 2024 15:54
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Status
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Guten Tag, meine Anfrage wurde von der Stadt Köln leider falsch beantwortet (vermutlich für eine komplett andere Straße). Meine entsprechende Rückfrage dazu wurde bisher nicht beantwortet. Da ich eine weitere Verzögung vermeiden möchte, bitte ich Sie wieder darum, hier zu vermitteln. Meine Anfrage ist inzwischen knapp vier Monate alt. Danke Dr. Carsten Otto Anfragenr: 291533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291533/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrands…
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrandstraße
Datum
26. Februar 2024 11:44
Status
Mein Aktenzeichen 14-209.2.3.2.2-9023/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 02.11.2023 auf Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrandstraße Ihre Rückfrage vom 14.02.2024 Sehr geehrter Herr Otto, die Stadt Köln hatte Ihre Anfrage am 14.02.2024 beantwortet. Ein "falsch" gibt es beim Zugang nach dem IFG NRW nicht. Sie haben nur Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen, aber keinen Anspruch darauf, dass diese richtig sind oder richtig gestellt werden. Die Ihnen mitgeteilte Information stammen aus dem Jahr 2000. Es wird auch darauf verwiesen, dass keine weiteren Schriftstücke zu diesem Vorgang bestehen, insofern sehe ich derzeit keine Möglichkeit den Vorgang gegenüber der Stadt Köln aufzugreifen. Mit freundlichen Grüßen
Carsten Otto
AW: 14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbr…
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Carsten Otto
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AW: 14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrandstraße [#291533]
Datum
13. März 2024 11:04
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Guten Tag, ich habe leider noch keine Antwort auf meine Rückfrage vom 14.02.2024 erhalten. Können Sie bitte kurz überprüfen, ob Sie wirklich die Daten für die Herbrandstraße in 50825 Ehrenfeld (zwischen Christianstraße und Venloer Straße) herausgesucht haben? Ich habe begründete Zweifel, da ich inzwischen auch auf alten Aufnahmen und Satelliten-Fotos keinerlei Anzeichen für eine Tiefgaragen-Ein- bzw. -ausfahrt gefunden habe und daher von einem Fehler ausgehe. Danke Carsten Otto Anfragenr: 291533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291533/
Carsten Otto
AW: 14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbr…
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Carsten Otto
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AW: 14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrandstraße [#291533]
Datum
13. März 2024 11:06
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
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Ich bitte um Verzeihung, ich habe den falschen Empfänger gewählt. Die letzte Nachricht sollte an die Stadt Köln gehen. Anfragenr: 291533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291533/
Carsten Otto
AW: 14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbr…
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Carsten Otto
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AW: 14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrandstraße [#291533]
Datum
13. März 2024 11:13
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe leider noch keine Antwort auf meine Rückfrage vom 14.02.2024 erhalten. Können Sie bitte kurz überprüfen, ob Sie wirklich die Daten für die Herbrandstraße in 50825 Ehrenfeld (zwischen Christianstraße und Venloer Straße) herausgesucht haben? Ich habe begründete Zweifel, da ich inzwischen auch auf alten Aufnahmen und Satelliten-Fotos keinerlei Anzeichen für eine Tiefgaragen-Ein- bzw. -ausfahrt gefunden habe und daher von einem Fehler ausgehe. Danke Carsten Otto Anfragenr: 291533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291533/

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Carsten Otto
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Carsten Otto
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AW: 14-209.2.3.2.2-9023/23 Zugang zu der Begründung zur Anordnung des absoluten Halteverbots (Z. 283) in der Herbrandstraße [#291533]
Datum
15. April 2024 09:36
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
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Guten Tag, ich habe leider noch keine Antwort auf meine Rückfrage vom 14.02.2024 erhalten. Können Sie bitte kurz überprüfen, ob Sie wirklich die Daten für die Herbrandstraße in 50825 Ehrenfeld (zwischen Christianstraße und Venloer Straße) herausgesucht haben? Ich habe begründete Zweifel, da ich inzwischen auch auf alten Aufnahmen und Satelliten-Fotos keinerlei Anzeichen für eine Tiefgaragen-Ein- bzw. -ausfahrt gefunden habe und daher von einem Fehler ausgehe. Danke Carsten Otto