Begründung für anlasslose Übersendung von unanonymisierten Befangenheitsbeschlüssen aus Disziplinarverfahren 28 K 1262/20.WI.D zusammen mit Datenschutzhinweisen des Gerichts unter 0325.1500/06-V-2022/5401 an unbeteiligte Person

Begründung für die Übersendung von unanonymisierten Befangenheitsbeschlüssen mit Daten der Klägerin aus Disziplinarverfahren 28 K 1262/20.WI.D zusammen mit allgemeinen Datenschutzhinweisen des Gerichts unter 0325.1500/06-V-2022/5401 an einen völlig unbeteiligten Auskunftsersuchenden

Grund: Der Auskunftsersuchende unter dem o. g. Az. erhielt von Ihrem Vizepräsidenten mit Schreiben vom 10.3.22 Datenschutzhinweise des Gerichts zusammen mit o. g. Beschlussablichtungen aus Disziplinarverfahren einer in Langgöns gemeldeten, mit genauer Anschrift aufgeführten Klägerin.

Da die Datenschutzhinweise an den Zustellungsbevollmächtigten des Auskunftsersuchenden gingen, hat er erst jetzt davon erfahren und erkundigt sich, ob das die gängige Praxis in Ihrer (sonst von ihm davor schon verklagten) Gerichtsverwaltung sei. Die Information ist vom öffentlichen Interesse.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Juli 2022
  • Frist
    20. August 2022
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Begründung fü…
An Verwaltungsgericht Wiesbaden Details
Von
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Betreff
Begründung für anlasslose Übersendung von unanonymisierten Befangenheitsbeschlüssen aus Disziplinarverfahren 28 K 1262/20.WI.D zusammen mit Datenschutzhinweisen des Gerichts unter 0325.1500/06-V-2022/5401 an unbeteiligte Person [#253501]
Datum
18. Juli 2022 11:50
An
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Begründung für die Übersendung von unanonymisierten Befangenheitsbeschlüssen mit Daten der Klägerin aus Disziplinarverfahren 28 K 1262/20.WI.D zusammen mit allgemeinen Datenschutzhinweisen des Gerichts unter 0325.1500/06-V-2022/5401 an einen völlig unbeteiligten Auskunftsersuchenden Grund: Der Auskunftsersuchende unter dem o. g. Az. erhielt von Ihrem Vizepräsidenten mit Schreiben vom 10.3.22 Datenschutzhinweise des Gerichts zusammen mit o. g. Beschlussablichtungen aus Disziplinarverfahren einer in Langgöns gemeldeten, mit genauer Anschrift aufgeführten Klägerin. Da die Datenschutzhinweise an den Zustellungsbevollmächtigten des Auskunftsersuchenden gingen, hat er erst jetzt davon erfahren und erkundigt sich, ob das die gängige Praxis in Ihrer (sonst von ihm davor schon verklagten) Gerichtsverwaltung sei. Die Information ist vom öffentlichen Interesse.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253501/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Betreff
Begründung für Übersendung von unanonymisierten Befangenheitsbeschlüssen aus Disziplinarverfahren 28 K 1262/20.WI.D zusammen mit Datenschutzhinweisen des Gerichts unter 0325.1500/06-V-2022/5401 an unbeteiligte Person [#253501]
Datum
26. Juli 2022 16:38
An
Verwaltungsgericht Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Einstellung Ihrer Antwort hier auf fragdenstaat.de. Darf der Beschluss mit Anschrift der Klägerin an Ihre Aufsichtsbehörde übermittelt werden, wenn Sie das nach Art. 33-34 DSGVO-EU selbst noch nicht gemacht haben? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 253501 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253501/