Begründung für anlasslose Übersendung von unanonymisierten Befangenheitsbeschlüssen aus Disziplinarverfahren 28 K 1262/20.WI.D zusammen mit Datenschutzhinweisen des Gerichts unter 0325.1500/06-V-2022/5401 an unbeteiligte Person
Begründung für die Übersendung von unanonymisierten Befangenheitsbeschlüssen mit Daten der Klägerin aus Disziplinarverfahren 28 K 1262/20.WI.D zusammen mit allgemeinen Datenschutzhinweisen des Gerichts unter 0325.1500/06-V-2022/5401 an einen völlig unbeteiligten Auskunftsersuchenden
Grund: Der Auskunftsersuchende unter dem o. g. Az. erhielt von Ihrem Vizepräsidenten mit Schreiben vom 10.3.22 Datenschutzhinweise des Gerichts zusammen mit o. g. Beschlussablichtungen aus Disziplinarverfahren einer in Langgöns gemeldeten, mit genauer Anschrift aufgeführten Klägerin.
Da die Datenschutzhinweise an den Zustellungsbevollmächtigten des Auskunftsersuchenden gingen, hat er erst jetzt davon erfahren und erkundigt sich, ob das die gängige Praxis in Ihrer (sonst von ihm davor schon verklagten) Gerichtsverwaltung sei. Die Information ist vom öffentlichen Interesse.
Anfrage eingeschlafen
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Datum18. Juli 2022
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20. August 2022
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