Begründung für die Abweichung vom Verkehrswert (Gelände am alten ZOB, BP 76)

Anfrage an: Stadt Heide

Antrag nach dem IZG-SH/VIG

Guten Tag,

bezugnehmend auf die Anfrage zum Verkaufspreis für das Gelände am alten ZOB (https://fragdenstaat.de/a/283770) bitten wir um die Zusendung der

- Begründung für die Abweichung vom Verkehrswert.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitten wir Sie uns dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie uns auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Wir bitten Sie, uns die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und uns darüber zu unterrichten. Wir widersprechen ausdrücklich der Weitergabe unserer Daten an Dritte.

Wir bitten Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Wir möchten Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danken Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
  • 0 Follower:innen
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bezugnehmend auf die Anfrage zum Verkaufspreis für das Gelände am alten Z…
An Stadt Heide Details
Von
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Betreff
Begründung für die Abweichung vom Verkehrswert (Gelände am alten ZOB, BP 76) [#289591]
Datum
5. Oktober 2023 10:02
An
Stadt Heide
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bezugnehmend auf die Anfrage zum Verkaufspreis für das Gelände am alten ZOB (https://fragdenstaat.de/a/283770) bitten wir um die Zusendung der - Begründung für die Abweichung vom Verkehrswert. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitten wir Sie uns dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie uns auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Wir bitten Sie, uns die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitten wir Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und uns darüber zu unterrichten. Wir widersprechen ausdrücklich der Weitergabe unserer Daten an Dritte. Wir bitten Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Wir möchten Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danken Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm Anfragenr: 289591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289591/ Postanschrift Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm << Adresse entfernt >>
Stadt Heide
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits mitgeteilt (s. Anlage) handelt es sich bei einer Kaufpreisvereinbarung…
Von
Stadt Heide
Betreff
AW: [EXTERN] Begründung für die Abweichung vom Verkehrswert (Gelände am alten ZOB, BP 76) [#289591]
Datum
6. Oktober 2023 07:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
30-08-2023-luetjenstorstentorsten-luetjensstadt-heide-de-b-schuetzt-den-park-am-wass-t2tyw8.eml
26,2 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits mitgeteilt (s. Anlage) handelt es sich bei einer Kaufpreisvereinbarung in einem Kaufvertrag um eine Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Mit freundlichen Grüßen

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Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Schützt den Park am W…
An Stadt Heide Details
Von
Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm
Betreff
AW: [EXTERN] Begründung für die Abweichung vom Verkehrswert (Gelände am alten ZOB, BP 76) [#289591]
Datum
9. Oktober 2023 10:00
An
Stadt Heide
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm Anfragenr: 289591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289591/ Postanschrift Bürgerinitiative Schützt den Park am Wasserturm << Adresse entfernt >>