Begründung für Stellenbesetzungen ohne Ausschreibungen

Eine detaillierte Erläuterung der Personalplanung und des Personaleinsatzes, für welche die Vergabe von Posten im BMI ohne Ausschreibung zwingend nötig war.

Dabei beziehe ich mich auf folgende Aussage des Staatssekretärs Johann Saathoff, SPD:

„Im BMI erfolgte in acht besonderen Einzelfällen aus Gründen der Personalplanung und des Personaleinsatzes die Besetzung ohne Ausschreibung, davon in vier Fällen auf Ebene der Unterabteilungsleitung (Besoldungsgruppe B 6), in drei Fällen auf Ebene der Referatsleitung (A 15) und in einem Fall auf Referentenebene (A14).“

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine detaillierte Erläuterung der Per…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Begründung für Stellenbesetzungen ohne Ausschreibungen [#289178]
Datum
27. September 2023 19:47
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine detaillierte Erläuterung der Personalplanung und des Personaleinsatzes, für welche die Vergabe von Posten im BMI ohne Ausschreibung zwingend nötig war. Dabei beziehe ich mich auf folgende Aussage des Staatssekretärs Johann Saathoff, SPD: „Im BMI erfolgte in acht besonderen Einzelfällen aus Gründen der Personalplanung und des Personaleinsatzes die Besetzung ohne Ausschreibung, davon in vier Fällen auf Ebene der Unterabteilungsleitung (Besoldungsgruppe B 6), in drei Fällen auf Ebene der Referatsleitung (A 15) und in einem Fall auf Referentenebene (A14).“
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289178/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antra…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
230928, << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >>, Begründung für Stellenbesetzungen ohne Ausschreibungen [#289178](#589)
Datum
14. November 2023 10:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >>, << Antragsteller:in >> Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige den Eingang Ihrer Zuschrift vom 27. September 2023, bei der es sich entgegen Ihrer Annahme nicht um einen IFG-Antrag, sondern um eine Bitte um Sachauskunft handelt und bitte zunächst meine späte Antwort zu entschuldigen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass zu Einzelpersonalien seitens des Bundesministeriums des Innern und für Heimat eine detaillierte Erläuterung zur Personalplanung und des Personaleinsatzes generell nicht vorgenommen wird und ich Ihrer Bitte daher nicht nachkommen kann. Mit freundlichen Grüßen