Begründungen Allgemeinverfügung Hamburg Hbf
Die Begründung zur Allgemeinverfügung Waffenverbotszone Hamburg Hbf vom 10. Juli in der Form, wie sie in der Dienststelle zur Einsicht auslegen soll.
Ich bitte aus Umweltschutzgründen darum, von einer Zusendung in ausgedruckter Form per Post nun wie erbeten abzusehen. Meine Postadresse liegt Ihnen bereits vor.
Ergebnis der Anfrage
Inhaltlich ist der Antrag erfolgreich gewesen.
Die Bundespolizei hatte schon vor einem anderen Antrag meinen Namen und meine Postadresse, an die sie die damals beantragten Dokumente in Form von knapp einem halben Kilo Papier schickten.
Ich habe sie diesmal ausdrücklich gebeten, mir das angefragte Dokument per Mail zu schicken. Dem kam die Bundespolizei wieder nicht nach, da sie eine "anonyme Antragstellung" vermuteten. Stattdessen druckten sie wieder alles aus und gaben ein Dutzend Blatt A4 in die Post - an die Adresse, die sie vom letzten Antrag schon hatten.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum10. Juli 2023
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12. August 2023
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