Begründungen Allgemeinverfügung Hamburg Hbf

Die Begründung zur Allgemeinverfügung Waffenverbotszone Hamburg Hbf vom 10. Juli in der Form, wie sie in der Dienststelle zur Einsicht auslegen soll.

Ich bitte aus Umweltschutzgründen darum, von einer Zusendung in ausgedruckter Form per Post nun wie erbeten abzusehen. Meine Postadresse liegt Ihnen bereits vor.

Ergebnis der Anfrage

Inhaltlich ist der Antrag erfolgreich gewesen.

Die Bundespolizei hatte schon vor einem anderen Antrag meinen Namen und meine Postadresse, an die sie die damals beantragten Dokumente in Form von knapp einem halben Kilo Papier schickten.

Ich habe sie diesmal ausdrücklich gebeten, mir das angefragte Dokument per Mail zu schicken. Dem kam die Bundespolizei wieder nicht nach, da sie eine "anonyme Antragstellung" vermuteten. Stattdessen druckten sie wieder alles aus und gaben ein Dutzend Blatt A4 in die Post - an die Adresse, die sie vom letzten Antrag schon hatten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Begründung zur Allgemeinverfügung…
An Bundespolizeidirektion Hannover Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begründungen Allgemeinverfügung Hamburg Hbf [#283605]
Datum
10. Juli 2023 19:21
An
Bundespolizeidirektion Hannover
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Begründung zur Allgemeinverfügung Waffenverbotszone Hamburg Hbf vom 10. Juli in der Form, wie sie in der Dienststelle zur Einsicht auslegen soll. Ich bitte aus Umweltschutzgründen darum, von einer Zusendung in ausgedruckter Form per Post nun wie erbeten abzusehen. Meine Postadresse liegt Ihnen bereits vor.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283605/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich habe zwischenzeitlich - per Post - Ihre Antwort erhalten. Ich bitte nochmals nach § 1 (2) Satz 2 I…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründungen Allgemeinverfügung Hamburg Hbf [#283605]
Datum
28. Juli 2023 16:11
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich habe zwischenzeitlich - per Post - Ihre Antwort erhalten. Ich bitte nochmals nach § 1 (2) Satz 2 IFG um elektronische Übersendung der Unterlagen an meine hier genannte Mail-Adresse. Ganz evident handelt es sich hier nicht um eine anonyme Antragstellung. Ihnen sind und waren bereits mein Name und meine Post-Adresse bekannt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283605 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283605/