Begründungen für Einräumung von Parken auf dem Gehweg (Jöhlinger Straße, Ortsausgang)
die Begründungen für die Erlaubnis des Gehwegparkens an der in dem Anhang bzw. unter https://drive.google.com/file/d/1IxoomUanDyKcylPw8uk_Pnbos-BreLRA/view?usp=sharing ersichtlichen Stelle, gerne auch zur Akteneinsicht, damit vor dem 20.05.2023 (1 Jahresfrist nach erstmaliger Kenntnisnahme) über einen Widerspruch gemäß §70 Verwaltungsgesetz nachgedacht werden kann.
Er ist nämlich durchaus erstaunlich, warum hier Gehwegparken trotz Unterschreitung der üblichen Restbreite von 1,60 Meter erlaubt wird, während bei gleich breiter Straße ein paar Meter weiter dies nicht der Fall ist und zudem die eingeräumte Linie weder eingehalten wird noch deren Einhaltung kontrolliert wird.
(Hinweis: die Anfrage ging parallel an den Landkreis Karlsruhe, da nach den Aussagen zu dem Blitzer unter https://fragdenstaat.de/anfrage/entscheidungsgrundlagen-fur-verzicht-auf-einnahmen-aus-der-gma-johlinger-strae nicht 100% klar ist, ob die Gemeinde oder der Landkreis zuständig ist)
Anfrage erfolgreich
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Datum18. Februar 2023
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22. März 2023
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Sachbearbeiterin (SB): Guten Morgen, Herr Müller, ich habe hier den Widerspruch gegen die Freigabe von Gehwegparken in Weingarten. Der Antragsteller behauptet, es sei nicht notwendig, auf dem Gehweg zu parken.
Vorgesetzter (VG): Guten Morgen, Frau Schmitt. Ach, das leidige Thema Gehwegparken in Weingarten wieder. Was sind denn seine Gründe?
SB: Nun ja, er argumentiert, dass es auf dem Gehweg genug Platz für Fußgänger gibt und das Parken auf der Straße problemlos möglich ist.
VG: Das ist ja wirklich originell. Aber wie sieht es mit der Frist für den Widerspruch aus? Hat er das nicht zu spät eingereicht?
SB: Das ist das Kuriose, Herr Müller. Er behauptet, er habe erst vor kurzem von dieser Regelung erfahren, obwohl sie schon seit einem Jahr besteht.
VG: Ein Jahr, sagen Sie? Das ist aber merkwürdig. Hat er denn keine Möglichkeit gehabt, sich vorher zu informieren?
SB: Das frage ich mich auch. Aber er meint, er sei erst vor kurzem in die Gegend gezogen und habe die Stelle erst jetzt kennengelernt.
VG: Das klingt fast so, als ob der Gehweg vorher unsichtbar war. Haben wir in Weingarten etwa magische Gehwege?
SB: (lacht) Das wäre eine Erklärung! Vielleicht sollten wir das in Erwägung ziehen, wenn wir ihm antworten.
VG: Aber im Ernst, Frau Schmitt, was können wir hier tun? Der Widerspruch ist formell wohl zu spät eingegangen.
SB: Das ist richtig, Herr Müller. Wir könnten ihm höchstens vorschlagen, sich an die örtliche Verkehrsbehörde zu wenden und seine Bedenken dort vorzubringen.
VG: Gute Idee. Vielleicht können sie ihm ja dabei helfen, den unsichtbaren Gehweg zu kartieren. Das würde sicherlich die Situation klären.
SB: Auf jeden Fall, Herr Müller. Wir sollten schließlich sicherstellen, dass die Bürger von Weingarten vor magischen Gehwegen geschützt sind.
VG: Absolut, Frau Schmitt. Lassen Sie uns das in unserer Antwort betonen. Und dann können wir nur hoffen, dass der Antragsteller keine weiteren Überraschungen entdeckt.
SB: Genau, Herr Müller. Die Welt der Verwaltung ist manchmal wirklich voller Überraschungen.