Begründung Allgemeinverfügung Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen vom 15.11.2021
Anfrage an:
Landeshauptstadt Stuttgart
Begründung der Allgemeinverfügung Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Schulen vom 15.11.2021 (https://www.stuttgart.de/rathaus/amtliche-bekanntmachungen/allgemein-verfuegungen/allgemeinverfuegung-pflicht-zum-tragen-einer-medizinischen-maske-in-schulen.php.media/260916/av-maskenpflicht-schule.pdf)
Anfrage erfolgreich
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Datum16. November 2021
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21. Dezember 2021
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