Begründung der Allgemeinverfügung "Lichterspaziergang" vom 21.12.2021

Die Begründung der Allgemeinverfügung "Lichterspaziergang" vom 21.12.2021 (https://www.esslingen.de/site/Esslingen-Internet-2016/get/params_E51127478/18962029/Allgemeinverf%C3%BCgung%20Versammlungsverbot.pdf)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Dezember 2021
  • Frist
    2. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Begründung…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begründung der Allgemeinverfügung "Lichterspaziergang" vom 21.12.2021 [#236531]
Datum
31. Dezember 2021 11:47
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236531/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Allgemeinverfügung "Lichte…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründung der Allgemeinverfügung "Lichterspaziergang" vom 21.12.2021 [#236531]
Datum
2. Februar 2022 22:20
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Allgemeinverfügung "Lichterspaziergang" vom 21.12.2021“ vom 31.12.2021 (#236531) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236531/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Begründung der Allgemeinverfügung "Lichterspaziergang" vom 21.12.2021“ [#236531]
Datum
10. Februar 2022 23:55
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Baden-Württemberg (LIFG, UVwG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/236531/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde die Anfrage nicht innerhalb der gesetzlichen Frist beantwortet hat und auch nach einer Erinnerung eine Woche später noch immer nicht beantwortet hat. Die Anfrage erfolgte am 31.12.2021, die Frist endete am 01.02.2022, die Erinnerung wurde am 02.02.2022 versendet. Ausweislich des Sendeprotokolls von FragDenStaat sind die E-Mails zugestellt worden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 236531.pdf Anfragenr: 236531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236531/
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Begründung der Allgemeinverfügung "Lichterspaziergang" vom 21.12.2021“ [#236531]
Datum
10. Februar 2022 23:55
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Az.: 0221.4-15/287- Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 10.…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit Az.: 0221.4-15/287-
Datum
16. März 2022 08:26
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
711,6 KB
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail/Online-Anfrage vom 10. Februar 2022. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheit Az.: 0221.4-15/287- [#236531] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Stadt Esslingen am Neckar Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit Az.: 0221.4-15/287- [#236531]
Datum
7. April 2022 17:46
An
Stadt Esslingen am Neckar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründung der Allgemeinverfügung "Lichterspaziergang" vom 21.12.2021“ vom 31.12.2021 (#236531) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 38 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236531/ Anfragenr: 236531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236531/
Stadt Esslingen am Neckar
WG: AW: Informationsfreiheit Az.: 0221.4-15/287- [#236531] Sehr Antragsteller/in beigefügt erhalten Sie in der An…
Von
Stadt Esslingen am Neckar
Betreff
WG: AW: Informationsfreiheit Az.: 0221.4-15/287- [#236531]
Datum
8. April 2022 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in beigefügt erhalten Sie in der Anlage zur Kenntnis die gewünschte Allgemeinverfügung mit der Begründung (Ihr Auskunftsersuchen nach dem LIFG: FragDenStaat #236531). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/236531/ hat die Behörde mit E-Mail vom 0…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Begründung der Allgemeinverfügung "Lichterspaziergang" vom 21.12.2021“ [#236531]
Datum
8. April 2022 22:53
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Anfrage https://fragdenstaat.de/a/236531/ hat die Behörde mit E-Mail vom 08.05.2022 die begehrten Informationen übersandt. Ich danke Ihnen für Ihre Vermittlung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 236531.pdf - 2022-03-16_1-0221.4-15-287r1.pdf - 2022-04-08_1-AVVersammlungsverbot27.12.2021mitBegrndung.pdf Anfragenr: 236531 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236531/

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Begründung der Allgemeinverfügung "Lichterspaziergang" vom 21.12.2021“ [#236531]
Datum
8. April 2022 22:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen