Begründung für exorbitanten Stellenaufwuchs im Deutschen Bundestag

Anfrage an: Deutscher Bundestag

In der Unterrichtung des Bundesrechnungshofes zur Jahresrechnung 2014 (Bundestagsdrucksache 18/6600) ist u.a. auch der Personalaufwuchs der Bundesverwaltung dargestellt. Für den Deutschen Bundestag sind dabei folgende Aufwuchszahlen verzeichnet:
2014 (IST) 2.277
2015 (SOLL) 2.531 + 11.2%
2016 (SOLL) 2.569 + 1.5%
Von 2014 zu 2016 ist die Personalstärke damit um 12.8 % gewachsen.

Ich bitte daher um Darstellung, was die Gründe für die Aufwuchszahlen sind unter Zugrundelegung und Zusendung der diesbezüglichen Personalberechnungen.

Bitte beantworten Sie diese Anfrage elektronisch und schonen Sie den Bundesetat und die Umwelt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. November 2015
  • Frist
    22. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Unterrich…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begründung für exorbitanten Stellenaufwuchs im Deutschen Bundestag [#12005]
Datum
19. November 2015 17:17
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Unterrichtung des Bundesrechnungshofes zur Jahresrechnung 2014 (Bundestagsdrucksache 18/6600) ist u.a. auch der Personalaufwuchs der Bundesverwaltung dargestellt. Für den Deutschen Bundestag sind dabei folgende Aufwuchszahlen verzeichnet: 2014 (IST) 2.277 2015 (SOLL) 2.531 + 11.2% 2016 (SOLL) 2.569 + 1.5% Von 2014 zu 2016 ist die Personalstärke damit um 12.8 % gewachsen. Ich bitte daher um Darstellung, was die Gründe für die Aufwuchszahlen sind unter Zugrundelegung und Zusendung der diesbezüglichen Personalberechnungen. Bitte beantworten Sie diese Anfrage elektronisch und schonen Sie den Bundesetat und die Umwelt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 Sehr geehrtAntragsteller/in die als Anlage beigefügte Eingan…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29
Datum
30. November 2015 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die als Anlage beigefügte Eingangsbestätigung übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme und weiteren Verwendung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 [#12005] Liebe Frau Pannach, Herzlichen Dank für Ihre E…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG= 29 [#12005]
Datum
5. Dezember 2015 19:46
An
Deutscher Bundestag
Status
Liebe Frau Pannach, Herzlichen Dank für Ihre Eingangsbestätigung vom 30.11.2015. Bitte nennen Sie mir die Kriterien für einen Email-Provider und vorauf Ihre Annahme beruht, dass die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringungen von Email-Dienstleistungen gerichtet ist. Teil meines Vertrages mit fragdenstaat.de bzw. dem Träger ist u.a. die Erbringung von Email-Dienstleistungen, so dass die OKF unter Zugrundelegung Ihrer Behauptung gegen ihre vertraglichen Pflichten verstoßen würde. Dies wäre nicht akzeptabel. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>

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Deutscher Bundestag
Antrag nach dem IFG Sehr geehrtAntragsteller/in angefügt übersende ich Ihnen ein Schreiben zur Kenntnisnahme. Mi…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem IFG
Datum
23. Dezember 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
78,2 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in angefügt übersende ich Ihnen ein Schreiben zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen