Begründung und Verfassungskonformität SGB II (Hartz IV) Sanktionen

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Grundsicherung für Arbeitsuchende baut auf dem Prinzip des Förderns und Forderns auf. Fördern und Fordern bezwecken die Überwindung bzw. die Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch die umfassende Unterstützung der Leistungsberechtigten durch die Leistungsträger (§ 14 SGB II) und durch aktive Mitwirkung der Leistungsberechtigten an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (§ 2 SGB II). Pflichten der Leistungsberechtigten sind in der Grundsicherung für Arbeitsuchende dezidiert gesetzlich festgelegt, fördernde Pflichten der Leistungsträger sind in einem deutlich geringeren Umfang geregelt. Die Sanktionen des SGB II sind verknüpft mit den Mitwirkungs- und Erwerbsobliegenheiten der Leistungsberechtigten auf Seiten des Forderns. Zweck der nachfolgenden Auskunftswünsche ist

1) es den Sinn und Zweck der einzelnen Sanktionen nachvollziehen und verstehen zu können sowie
2) die Beantwortung der Frage, ob die in §§31-32 SGB II geregelten Sanktionen gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. Bundesverfassungsgerichtsurteil 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html) verstoßen.

Bitte beantworten Sie daher die nachfolgenden Auskunfswünsche:

1) Liefern Sie bitte eine detaillierte Begründung für Sanktionen aufgrund einer Pflichtverletzung nach
a) §31 Abs. 1 Nr. 1 SGB II,
b) §31 Abs. 1 Nr. 2 SGB II,
c) §31 Abs. 1 Nr. 3 SGB II,
d) §31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II,
e) §31 Abs. 2 Nr. 2 SGB II,
f) §31 Abs. 2 Nr. 3 SGB II, und
g) §31 Abs. 2 Nr. 4 SGB II.
2) Bitten liefern Sie eine detaillierte Begründung für Sanktionen nach §32 SGB II, wenn man der Aufforderung, sich beim bei Jobcenter zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nachkommt.
3) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung für die Unterscheidung der Sanktionen nach Unter 25-Jährigen und Über 25-Jährigen. Warum wird findet hier eine Ungleichbehandlung statt?
4) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung für die Verringerungsmöglichkeit des Sanktionszeitraum auf 6-Wochen bei Unter 25-Jährigen, während bei Über 25-Jährigen der Sanktionszeitraum kontinuierlich 3 Monate beträgt.
5) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung für die Sanktionsstufen 30%, 60% und 100%? Warum hat man sich für diese Stufen entschieden? Sind auch andere Stufen denkbar?
6) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung für den Sanktionszeitraum 3 Monate. Ist ein kürzerer Sanktionszeitraum, z.B. 2 Monate, nicht besser?
7) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung für den komplette Wegfall der ALG-II Leistungen im Falle einer 100% Kürzung.
8) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung für die komplette Streichung der Kosten der Unterkunft und Heizung bei einer 100% Sanktion.
9) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung, ob und wenn ja, wie die Sanktionen in §§31-32 SGB II im Einklang mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. Bundesverfassungsgerichtsurteil 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html) sind. Bitte bei Beantwortung der Frage auf die Aspekte eingehen, dass dieses
a) Grundrecht “unverfügbar“ [vgl. BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 133 (d.h. dass weder der Einzelne es weggeben kann noch der Staat dieses Recht wegnehmen kann; Ergänzung TD)] ist und „eingelöst werden muss“ (vgl. BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 133),
b) Bei der Ausgestaltung des Grundrechts durch den Gesetzgeber sichergestellt sein muss, dass der entsprechende gesetzliche Leistungsanspruch „stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt “ (vgl. BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 137) sowie
c) dass die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 GG die Sicherstellung des Existenzminimums in jedem Einzelfall verlangt (vgl. BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 205

Sofern die Beantwortung dieser Fragen nicht möglich ist, leiten Sie mir bitte alle Dokumente und Informationen (z.B. Gesetzesbegründungen, parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung) zu, aus denen sich der Sinn und Zweck der Sanktionsregelungen gemäß §§31-32 SGB II sowie deren Verfassungskonformität ergibt oder ableiten lässt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

M.E. handelt es sich um eine einfache Auskünfte. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
Der Antragssteller

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Januar 2014
  • Frist
    11. Februar 2014
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Grundsicherung für Arbeitsuchende baut auf dem P…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Begründung und Verfassungskonformität SGB II (Hartz IV) Sanktionen [#5275]
Datum
9. Januar 2014 16:53
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, die Grundsicherung für Arbeitsuchende baut auf dem Prinzip des Förderns und Forderns auf. Fördern und Fordern bezwecken die Überwindung bzw. die Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch die umfassende Unterstützung der Leistungsberechtigten durch die Leistungsträger (§ 14 SGB II) und durch aktive Mitwirkung der Leistungsberechtigten an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit (§ 2 SGB II). Pflichten der Leistungsberechtigten sind in der Grundsicherung für Arbeitsuchende dezidiert gesetzlich festgelegt, fördernde Pflichten der Leistungsträger sind in einem deutlich geringeren Umfang geregelt. Die Sanktionen des SGB II sind verknüpft mit den Mitwirkungs- und Erwerbsobliegenheiten der Leistungsberechtigten auf Seiten des Forderns. Zweck der nachfolgenden Auskunftswünsche ist 1) es den Sinn und Zweck der einzelnen Sanktionen nachvollziehen und verstehen zu können sowie 2) die Beantwortung der Frage, ob die in §§31-32 SGB II geregelten Sanktionen gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. Bundesverfassungsgerichtsurteil 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html) verstoßen. Bitte beantworten Sie daher die nachfolgenden Auskunfswünsche: 1) Liefern Sie bitte eine detaillierte Begründung für Sanktionen aufgrund einer Pflichtverletzung nach a) §31 Abs. 1 Nr. 1 SGB II, b) §31 Abs. 1 Nr. 2 SGB II, c) §31 Abs. 1 Nr. 3 SGB II, d) §31 Abs. 2 Nr. 1 SGB II, e) §31 Abs. 2 Nr. 2 SGB II, f) §31 Abs. 2 Nr. 3 SGB II, und g) §31 Abs. 2 Nr. 4 SGB II. 2) Bitten liefern Sie eine detaillierte Begründung für Sanktionen nach §32 SGB II, wenn man der Aufforderung, sich beim bei Jobcenter zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, nicht nachkommt. 3) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung für die Unterscheidung der Sanktionen nach Unter 25-Jährigen und Über 25-Jährigen. Warum wird findet hier eine Ungleichbehandlung statt? 4) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung für die Verringerungsmöglichkeit des Sanktionszeitraum auf 6-Wochen bei Unter 25-Jährigen, während bei Über 25-Jährigen der Sanktionszeitraum kontinuierlich 3 Monate beträgt. 5) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung für die Sanktionsstufen 30%, 60% und 100%? Warum hat man sich für diese Stufen entschieden? Sind auch andere Stufen denkbar? 6) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung für den Sanktionszeitraum 3 Monate. Ist ein kürzerer Sanktionszeitraum, z.B. 2 Monate, nicht besser? 7) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung für den komplette Wegfall der ALG-II Leistungen im Falle einer 100% Kürzung. 8) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung für die komplette Streichung der Kosten der Unterkunft und Heizung bei einer 100% Sanktion. 9) Bitte liefern Sie eine detaillierte Begründung, ob und wenn ja, wie die Sanktionen in §§31-32 SGB II im Einklang mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums (vgl. Bundesverfassungsgerichtsurteil 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html) sind. Bitte bei Beantwortung der Frage auf die Aspekte eingehen, dass dieses a) Grundrecht “unverfügbar“ [vgl. BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 133 (d.h. dass weder der Einzelne es weggeben kann noch der Staat dieses Recht wegnehmen kann; Ergänzung TD)] ist und „eingelöst werden muss“ (vgl. BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 133), b) Bei der Ausgestaltung des Grundrechts durch den Gesetzgeber sichergestellt sein muss, dass der entsprechende gesetzliche Leistungsanspruch „stets den gesamten existenznotwendigen Bedarf jedes individuellen Grundrechtsträgers deckt “ (vgl. BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 137) sowie c) dass die Menschenwürdegarantie aus Art. 1 GG die Sicherstellung des Existenzminimums in jedem Einzelfall verlangt (vgl. BVerfG vom 9.2.2010 – 1 BvL 1/09 u.a., Rn. 205 Sofern die Beantwortung dieser Fragen nicht möglich ist, leiten Sie mir bitte alle Dokumente und Informationen (z.B. Gesetzesbegründungen, parlamentarische Anfragen an die Bundesregierung) zu, aus denen sich der Sinn und Zweck der Sanktionsregelungen gemäß §§31-32 SGB II sowie deren Verfassungskonformität ergibt oder ableiten lässt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskünfte. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Auskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen

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Deutscher Bundestag
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit f…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Re: Begründung und Verfassungskonformität SGB II (Hartz IV) Sanktionen [#5275]
Datum
15. Januar 2014 12:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
136,0 KB
smime.p7s
4,8 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen