Begründung zur Allgemeinverfügung Mund-Nasen-Schutz-Pflicht vom 03.04.2020
- die Begründung zur Allgemeinverfügung vom 03.04.2020 zur Konkretisierung der Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung, vgl. https://www.landratsamt-nordhausen.de/informationen-coronavirus.html?file=files/landratsamt-nordhausen/uploads/Corona/Allgemeinverfuegung%20-%20In%20Kraft%20getreten%20am%2003.04.2020.pdf
Anfrage erfolgreich
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Datum1. April 2020
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5. Mai 2020
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- Begründung zur Allgemeinverfügung Mund-Nasen-Schutz-Pflicht vom 03.04.2020 [#183828]
- Datum
- 1. April 2020 22:00
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- Landkreis Nordhausen
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- AW: Begründung zur Allgemeinverfügung Mund-Nasen-Schutz-Pflicht vom 03.04.2020 [#183828]
- Datum
- 5. Mai 2020 02:36
- An
- Landkreis Nordhausen
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- Begründung zur Allgemeinverfügung Mund-Nasen-Schutz-Pflicht vom 03.04.2020 [#183828]
- Datum
- 5. Mai 2020 09:35
- Status
- Warte auf Antwort
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- AW: Begründung zur Allgemeinverfügung Mund-Nasen-Schutz-Pflicht vom 03.04.2020 [#183828]
- Datum
- 5. Mai 2020 12:53
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- Landkreis Nordhausen
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- AW: Begründung zur Allgemeinverfügung Mund-Nasen-Schutz-Pflicht vom 03.04.2020 [#183828]
- Datum
- 7. Mai 2020 15:29
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- Vermittlung bei Anfrage „Begründung zur Allgemeinverfügung Mund-Nasen-Schutz-Pflicht vom 03.04.2020“ [#183828] [#183828]
- Datum
- 7. Mai 2020 15:45
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- Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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- Betreff versteckt
- Datum
- 8. Mai 2020 12:09
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- Warte auf Antwort
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- AW: Begründung zur Allgemeinverfügung Mund-Nasen-Schutz-Pflicht vom 03.04.2020 [#183828]
- Datum
- 29. Juni 2020 13:03
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Datum
- 8. Juli 2020 15:54
- Status
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