Begründungen zu Corona-Schutz-Verordnungen

- Begründungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung der verschiedenen Fassungen seit ihrem Inkraftsetzen,
- Übersicht über das Infektionsumfeld der in Sachsen aufgetretenen SARS-CoV-2-Infektionen aufgeschlüsselt nach Meldewoche, analog zum Epid. Bull 38/20 des RKI.

Es handelt sich hierbei um Umweltinformationen, da die Übertragung des Virus im Allgemeinen durch Aerosole in der Luft stattfindet (vgl. VG Hannover, 12.05.2020 - 4 B 2369/20).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. November 2020
  • Frist
    22. Dezember 2020
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Begründungen der…
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Begründungen zu Corona-Schutz-Verordnungen [#203907]
Datum
17. November 2020 23:00
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Begründungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung der verschiedenen Fassungen seit ihrem Inkraftsetzen, - Übersicht über das Infektionsumfeld der in Sachsen aufgetretenen SARS-CoV-2-Infektionen aufgeschlüsselt nach Meldewoche, analog zum Epid. Bull 38/20 des RKI. Es handelt sich hierbei um Umweltinformationen, da die Übertragung des Virus im Allgemeinen durch Aerosole in der Luft stattfindet (vgl. VG Hannover, 12.05.2020 - 4 B 2369/20).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203907/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsische Staatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Innerhalb der Sächsischen Staatsregierung ist für de…
Von
Sächsische Staatskanzlei
Betreff
AW: Begründungen zu Corona-Schutz-Verordnungen [#203907]
Datum
20. November 2020 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Innerhalb der Sächsischen Staatsregierung ist für den Bereich der Allgemeinverfügungen und Verordnungen zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt die fachliche Ansprechstelle. Ihre E-Mail habe ich deshalb dorthin weitergeleitet. Bitte erwarten Sie von dort weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründungen zu Corona-Schutz-Verordnungen“ vom …
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Begründungen zu Corona-Schutz-Verordnungen [#203907]
Datum
5. Januar 2021 22:56
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Begründungen zu Corona-Schutz-Verordnungen“ vom 17.11.2020 (#203907) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203907 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203907/