Begründungen zu den Allgemeinverfügungen vom 06.11.2020 und 11.11.2020

- die Begründung zur Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 06.11.2020 zur Einschränkung von Veranstaltungen Einschränkung des Betriebes in Kindertageseinrichtungen und Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, vgl. https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/2902_3326_1.PDF?1604663172

- die Begründung zur 1. Änderungsverfügung vom 11.11.2020 zur oben genannten Allgemeinverfügung vom 06.11.2020, vgl. https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/2902_3342_1.PDF?1605166024

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. November 2020
  • Frist
    29. Dezember 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Begrün…
An Landkreis Hildburghausen Details
Von
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Betreff
Begründungen zu den Allgemeinverfügungen vom 06.11.2020 und 11.11.2020 [#204326]
Datum
24. November 2020 00:28
An
Landkreis Hildburghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Begründung zur Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen zum Vollzug des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG) vom 06.11.2020 zur Einschränkung von Veranstaltungen Einschränkung des Betriebes in Kindertageseinrichtungen und Ausweitung der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, vgl. https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/2902_3326_1.PDF?1604663172 - die Begründung zur 1. Änderungsverfügung vom 11.11.2020 zur oben genannten Allgemeinverfügung vom 06.11.2020, vgl. https://www.landkreis-hildburghausen.de/media/custom/2902_3342_1.PDF?1605166024
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204326 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204326/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landkreis Hildburghausen
Ihr Antrag vom 24.11.2020 nach § 9 Abs. 1 ThürTG Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Allgemeinver…
Von
Landkreis Hildburghausen
Betreff
Ihr Antrag vom 24.11.2020 nach § 9 Abs. 1 ThürTG
Datum
21. Dezember 2020 15:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie die Allgemeinverfügung des Landkreises Hildburghausen zum Vollzug des IfSG vom 06.11.2020 sowie die entsprechende 1. Änderungsverfügung vom 11.11.2020 nebst Begründungen in Kopie. Im Auftrag

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