Behandlungsfehler

Dokumentationsvorlagen und Informationsblätter für Mitarbeitende im Fall eines (vermuteten) Behandlungsfehlers, insbesondere zu Verhaltenshinweisen in Zivil- und Strafverfahren

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. März 2024
  • Frist
    20. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Do…
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behandlungsfehler [#303281]
Datum
16. März 2024 11:08
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumentationsvorlagen und Informationsblätter für Mitarbeitende im Fall eines (vermuteten) Behandlungsfehlers, insbesondere zu Verhaltenshinweisen in Zivil- und Strafverfahren
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/303281/upload/fc0af90d61a6a6aa2e02d23e35d78f0004874775/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universitätsklinikum Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen angeforderten Informatione…
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
Fwd: AW: Behandlungsfehler [#303281]
Datum
2. April 2024 23:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Die von Ihnen angeforderten Informationen sind hier nicht vorhanden, da unser Haus nicht über die genannten Informationsblätter verfügt. Darüber hinaus läge im vorliegenden Fall, nach hiesiger Ansicht, ein Ausschlussgrund im Sinne des § 8 S. 1 IFG NRW vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, zufälligerweise ist mir bekannt dass diese Dokumente durchaus hausintern im Intranet vorliegen. Auch i…
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: AW: Behandlungsfehler [#303281]
Datum
2. April 2024 23:49
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, zufälligerweise ist mir bekannt dass diese Dokumente durchaus hausintern im Intranet vorliegen. Auch ist mir schleierhaft wie ihrer Einschätzung nach ein Auschlussgrund des IFG vorliegen soll, ohne den Inhalt der Akten abgesehen von einer generellen Beschreibung gesichtet zu haben. Daher möchte ich Sie bitten Ihren Standpunkt noch einmal neu zu bewerten. Sollten Sie meinem Informationsanspruch auch weiterhin nicht nachkommen wollen, möchte ich Sie außerdem bitten einen mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen (Ablehnungs)Bescheid zu erlassen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/303281/upload/fc0af90d61a6a6aa2e02d23e35d78f0004874775/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, leider wurde auch meine vorangegangene Nachricht noch nicht geantwortet, ich möchte daher an dioe Erle…
An Universitätsklinikum Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fwd: AW: Behandlungsfehler [#303281]
Datum
18. April 2024 23:27
An
Universitätsklinikum Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider wurde auch meine vorangegangene Nachricht noch nicht geantwortet, ich möchte daher an dioe Erledigung erinnern. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/303281/upload/fc0af90d61a6a6aa2e02d23e35d78f0004874775/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Behandlungsfehler“ [#303281]
Datum
20. April 2024 14:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/303281/auth/838c6d5c59904635efebb8ab9bf8f855a6337948/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir bekannt ist dass entsprechende Dokumente intern existieren. Außerdem wurde ein pauschalisierter Auschussgrund nach §8 IFG NRW angeführt, ohne dass der Inhalt der Dokumente gesichtet worden wäre. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 303281.pdf - 2024-04-02_1-image001.png - 2024-04-02_1-image002.png Anfragenr: 303281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/303281/upload/fc0af90d61a6a6aa2e02d23e35d78f0004874775/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.04.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Behandlungsfehler“ [#303281]
Datum
22. April 2024 10:16
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.04.2024 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!  Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Universitätsklinikum Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre e-mail zur Bearbeitung weit…
Von
Universitätsklinikum Aachen
Betreff
WG: Mein AZ: 14.209.2.3.1.11-3282/24 Antrag auf Informationszugang; hier: Behandlungsfehler
Datum
25. April 2024 11:49
Status
image001.png
3,0 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre e-mail zur Bearbeitung weiter geleitet bekommen. Die von Herrn << Antragsteller:in >> angefragte Information zum Umgang mit Behandlungsfehlern können wir aus folgenden Gründen nicht erfüllen. Als Maximalversorger und Universität nehmen wir gem. § 31 a HG NRW verschiedene öffentliche Aufgaben im Bereich Forschung, Lehre, Krankenversorgung einschließlich der Hochleistungsmedizin und im öffentlichen Gesundheitswesen wahr. Als zugelassener Leistungserbringer gem. §§ 108 Nr. 1, 109 Abs. 1 S. 2, Abs. 4 SGB V besitzen wir einen umfassenden Versorgungsauftrag zur Behandlung von Patienten und sind maximal darum bemüht, diesen gut zu erfüllen. Informationen über die Qualitätssicherung unserer Leistungserbringung finden sich unter dem Link: https://www.ukaachen.de/ihr-aufenthalt/qualitaet/qualitaetsdaten-und-sicherung/ Die Frage nach Behandlungsfehlern betrifft eine Leistungsstörung von Behandlungsverträgen. Der Umgang hiermit ist mit unserem Versicherer abgestimmt und ist für uns zum Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes verbindlich. Das Bezug nehmende Dokument ist ausschließlich in unserem hausinternen Intranet für Mitarbeiter unseres Hauses verfügbar uns beschreibt die empfohlene Vorgehensweise bei Verdacht einer Leistungsstörung. Es handelt sich hierbei um ein Geschäftsgeheimnis nach § 2 Nr. 1 GeschGH, also eine Information a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und b) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und c) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht. In Absprache mit unserem Versicherer ist der Zugang zu diesen Dokumenten nur unseren Mitarbeitern erlaubt. Es handelt sich um eine interne Verfahrensbeschreibung, die das Verhalten unserer Mitarbeiter - nicht der anderer Krankenhäuser betrifft -. Wir prüfen aktuell, die von Herrn << Antragsteller:in >> in der Plattform "Frag den Staat" öffentlich gemachte Information zu dem in unserem Intranet verfügbaren Dokument zu Behandlungsfehlern auf etwaige Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz und behalten uns in diesem Zusammenhang rechtliche Schritte vor. Für weitere Anfragen Ihrerseits stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen