Behandlungsfehler

Eine Auflistung über die erforderlichen Dokumente, die für eine MDK Begutachtung, in Bezug auf einen Behandlungsfehler, benötigt werden.
Die in unserer Angelegenheit zuständige Krankenkasse AOK Nordwest stellt immer neue Anforderung, die wir nicht in der Lage sind zu erfüllen und versagt somit die Unterstützung.
Der entsprechende Sachbearbeiter verlangt von uns, das Gutachten der Gegnerischen Haftpflichtversicherung, das uns selbstverständlich nicht vorliegt und auch nicht neutral ausgefallen ist. Sind wir verpflichtet dieses Gutachten zu besorgen? Ist der MDK nicht verpflichtet neutral und unvoreingenommen zu beurteilen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Februar 2018
  • Frist
    20. März 2018
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behandlungsfehler [#26583]
Datum
14. Februar 2018 11:28
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung über die erforderlichen Dokumente, die für eine MDK Begutachtung, in Bezug auf einen Behandlungsfehler, benötigt werden. Die in unserer Angelegenheit zuständige Krankenkasse AOK Nordwest stellt immer neue Anforderung, die wir nicht in der Lage sind zu erfüllen und versagt somit die Unterstützung. Der entsprechende Sachbearbeiter verlangt von uns, das Gutachten der Gegnerischen Haftpflichtversicherung, das uns selbstverständlich nicht vorliegt und auch nicht neutral ausgefallen ist. Sind wir verpflichtet dieses Gutachten zu besorgen? Ist der MDK nicht verpflichtet neutral und unvoreingenommen zu beurteilen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Eingabe vom 14.02.2018 Geschäftszeichen: III B 3-PA.1269-2018/02009 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre…
Von
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Eingabe vom 14.02.2018
Datum
26. Februar 2018 16:06
Status
Warte auf Antwort
Geschäftszeichen: III B 3-PA.1269-2018/02009 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Eingabe über fragdenstaat.de ist bei uns eingegangen. Um Ihr Anliegen jedoch bearbeiten zu können, benötigen wir mehr Daten von Ihnen. Es wäre ratsam uns Ihre Anschrift, Geburtsdaten und ggf. Ihre Versichertennummer auf dem Postweg, per Fax oder mit Ihrer persönlichen E-Mail-Adresse zukommen zu lassen. Sobald wir diese Daten haben, werden wir bei der AOK NORDWEST eine Stellungnahme anfordern und Sie über das Ergebnis unserer aufsichtsrechtlichen Prüfung unaufgefordert auf einen der oben genannten Kanälen informieren. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass förmliche Rechtsbehelfe (Widerspruch, Klage) gegen eine ablehnende Entscheidung der Kranken- bzw. Pflegekasse durch unsere aufsichtsrechtliche Prüfung nicht entbehrlich werden; die jeweils geltenden Fristen sollten Sie in jedem Fall beachten. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihre Eingabe vom 14.02.2018 [#26583] Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Antwort. Die benötigten Unt…
An Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe vom 14.02.2018 [#26583]
Datum
26. Februar 2018 22:09
An
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für die Antwort. Die benötigten Unterlagen werde ich Ihnen per Mail übermitteln. Ich hoffe auf baldige Antwort.... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>