Beheizung der Bundesimmobilien

Übersicht über die Energieträger aller Bundesimmobilien prozentual, Erfüllungsaufwand der Ümrüstung entsprechend des geplanten Gesetzes zum Verbot von Öl- und Gasheizungen in Euro, Darstellung der Wirtschaftlichkeit der notwendigen Maßnahmen in Euro, Anzahl der notwendigen Anlagen entsprechend Heizungsart, Zeitschiene zur Umsetzung der Maßnahmen. Ich gehe davon aus, dass Sie dies vor dem Erlass des Gesetzes für Ihr eigenes Haus geprüft haben.

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  • Datum
    28. Februar 2023
  • Frist
    4. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die Energieträger alle…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beheizung der Bundesimmobilien [#271691]
Datum
28. Februar 2023 12:11
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Energieträger aller Bundesimmobilien prozentual, Erfüllungsaufwand der Ümrüstung entsprechend des geplanten Gesetzes zum Verbot von Öl- und Gasheizungen in Euro, Darstellung der Wirtschaftlichkeit der notwendigen Maßnahmen in Euro, Anzahl der notwendigen Anlagen entsprechend Heizungsart, Zeitschiene zur Umsetzung der Maßnahmen. Ich gehe davon aus, dass Sie dies vor dem Erlass des Gesetzes für Ihr eigenes Haus geprüft haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271691/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Anfrage vom 28. Februar 2023 ist das Bundesministerium für Wirt…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Beheizung der Bundesimmobilien [#271691]
Datum
3. März 2023 14:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> für Ihre Anfrage vom 28. Februar 2023 ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nicht die zuständige Behörde. Uns liegen keine Informationen zu den von Ihnen formulierten Fragen vor. Die Betreuung der Bundesimmobilien obliegt der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Ich rege daher an, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die BImA wenden (Kontaktdaten: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>; Tel.: +49 (0)228 37787-0). Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass sich Ihr u.s. Antrag erledigt hat. Freundliche Grüße