Beherergungseinschränkung auch bei negativem Test?
Ich möchte für einen auf das Osterwochenende folgende Wochenende geplanten und (schon länger) gebuchten dreitägigen Aufenthalt in einer Ferienwohnung in Bodenfelde gerne erfahren, ob etwas dagegen spricht, mit vorliegendem (offiziellen) Corona-Test (vor Abfahrt in Braunschweig) den Aufenthalt anzutreten.
Nach Ankunft werden wir uns zusätzlich zu den Tests in Selbstisolation begeben und am dritten Tag bereits wieder abreisen.
In der seit heute (29.03.2020) geltenden niedersächsischen Landesverordnung kann ich weder konkrete Beschränkungen noch Erlaubnis für den Fall vorliegender negativer Testergebnisse entnehmen.
Ein Risiko für andere ist dadurch m.E. ausgeschlossen und ein hinreichender Grund der Gestattung.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum29. März 2021
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1. Mai 2021
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