Behindertenparkplatz ggü. Kennedystraße 62

Alle Beschlüsse und Betrachtungen, sowie die Einschätzung des Inklusionsbeirat, die zur Umwidmung des Parkplatzes gegenüber der Hausnummer 62 auf der Kennedystraße zum Behindertenparkplatz geführt haben.

Hintergrund der Anfrage: Da der entprechende Parkplatz mit keiner konkreten Parkausweisnummer versehen ist, gehe ich davon aus, dass dieser nicht für einen Anwohner*in eingerichtet wurde, sondern um den dort befindlichen Briefkasten bzw. die umliegenden Geschäfte für Menschen mit (Geh-)Behinderung besser zugänglich zu machen.
Dafür ist dieser Parkplatz aufgrund seiner Enge und der Lage direkt an der Hauptstraße jedoch überhaupt nicht geeignet, ein sicheres Aussteigen ist dort überhaupt nicht möglich. Viel besser wäre der unmittelbar daneben gelegene Parkplatz (direkt neben Frankfurter Str. 10) geeignet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2023
  • Frist
    5. Dezember 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Maintal, Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG) und Hessisc…
An Magistrat der Stadt Maintal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behindertenparkplatz ggü. Kennedystraße 62 [#291457]
Datum
1. November 2023 15:29
An
Magistrat der Stadt Maintal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Maintal, Umweltinformationsgesetz Hessen (HUIG) und Hessisches Datenschutz - und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Beschlüsse und Betrachtungen, sowie die Einschätzung des Inklusionsbeirat, die zur Umwidmung des Parkplatzes gegenüber der Hausnummer 62 auf der Kennedystraße zum Behindertenparkplatz geführt haben. Hintergrund der Anfrage: Da der entprechende Parkplatz mit keiner konkreten Parkausweisnummer versehen ist, gehe ich davon aus, dass dieser nicht für einen Anwohner*in eingerichtet wurde, sondern um den dort befindlichen Briefkasten bzw. die umliegenden Geschäfte für Menschen mit (Geh-)Behinderung besser zugänglich zu machen. Dafür ist dieser Parkplatz aufgrund seiner Enge und der Lage direkt an der Hauptstraße jedoch überhaupt nicht geeignet, ein sicheres Aussteigen ist dort überhaupt nicht möglich. Viel besser wäre der unmittelbar daneben gelegene Parkplatz (direkt neben Frankfurter Str. 10) geeignet.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Maintal (Informationsfreiheitssatzung Maintal). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291457/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Magistrat der Stadt Maintal
Ihre Anfrage über Frag den Staat: Behindertenparkplatz ggü. Kennedystr 62 Sehr << Antragsteller:in >>
Von
Magistrat der Stadt Maintal
Betreff
Ihre Anfrage über Frag den Staat: Behindertenparkplatz ggü. Kennedystr 62
Datum
17. November 2023 07:39
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> der von Ihnen angesprochene Schwerbehindertenparkplatz wird voraussichtlich zeitnah entfernt. Gemeinsam mit dem aktuellen Inklusionsbeirat haben wir bereits einen nahegelegenen und geeigneteren Standort im Blick. Wir befinden uns in den letzten Abstimmungen hierzu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat: Behindertenparkplatz ggü. Kennedystr 62 [#291457] Sehr << Anrede >&…
An Magistrat der Stadt Maintal Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über Frag den Staat: Behindertenparkplatz ggü. Kennedystr 62 [#291457]
Datum
18. November 2023 14:57
An
Magistrat der Stadt Maintal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Antwort, das sind ja gute Nachrichten. Dennoch bleibt meine Anfrage nach allen Beschlüssen und Betrachtungen, sowie die Einschätzung des Inklusionsbeirat, die zur Umwidmung des Parkplatzes gegenüber der Hausnummer 62 auf der Kennedystraße zum Behindertenparkplatz geführt haben bestehen. Senden Sie mir diese bitte zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291457/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Magistrat der Stadt Maintal
Re Ihre Anfrage über Frag den Staat: Behindertenparkplatz ggü. Kennedystr 62 Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Magistrat der Stadt Maintal
Betreff
Re Ihre Anfrage über Frag den Staat: Behindertenparkplatz ggü. Kennedystr 62
Datum
21. November 2023 07:28
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> der Standort für den Parkplatz an der Kennedystraße wurde damals auf Wunsch der damaligen Interessensvertretung für Menschen mit Behinderung nach einem gemeinsamen Ortstermin mit der Straßenverkehrsbehörde ausgewählt. Der aktuelle Inklusionsbeirat hat vor einiger Zeit das Thema wieder aufgegriffen und mit der Straßenverkehrsbehörde nach einem alternativen Standort gesucht. Bei den Maßnahmen handelt es sich um Angelegenheiten der laufenden Verwaltung; d.h. es bedarf keiner weiteren Gremienbeschlüsse. Wir begrüßen Ihr Interesse an dem Thema. Haben Sie gegebenfalls eine Idee für einen alternativen Standort? Dann setzen Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung: 06181 400-274. Mit freundlichen Grüßen