Behindertenwerkstätte | Überführung auf den ersten Arbeitsmarkt & Reformprozesse
Die Ziele der WfbM ergeben sich aus § 56 SGB IX:
„Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 219 SGB IX) werden erbracht, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern.“
Es stellt sich die Frage wie viele Beschäftigte jährlich die letzten 20 Jahre auf den ersten Arbeitsmarkt inkludiert werden konnten?
Zusätzlich erfrage ich Folgendes:
UN-Ausschuss forderte für die Rechte von Menschen mit Behinderung im Jahr 2015 die „schrittweise Abschaffung der Behindertenwerkstätte durch sofort durchsetzbare Ausstiegsstrategien und Zeitpläne sowie durch Anreize für die Beschäftigung bei öffentlichen und privaten Arbeitgeber*innen.“
Welche Strategien und Anstrengungen werden getätigt, um die WfbMs schrittweise abzuschaffen oder zu ersetzen und Menschen mit Behinderungen stattdessen auf dem ersten Arbeitsmarkt Tätigkeiten anzubieten?
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. Dezember 2022
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21. Januar 2023
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