Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln
Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln
Hier ist von Betroffenen, deren Erkenntnisse gebündelt werden, bekannt geworden, dass die Stadt Köln zuletzt kürzlich nach einer demonstrativen Untätigkeit seit deutlich mehr als 3 Monaten eine Untätigkeitsklage (eines juristisch nicht vertretenen Laien) kassieren musste, hierzu eine Stellungnahmefrist durch das zuständige Verwaltungsgericht erhielt, anschließend unter Umgehung des gesetzlichen Richters (siehe analog zum Umgehungverbot auch § 12 BORA) an den Betroffenen einen Bescheid zur Verdoppelung des Rechtsweges zweckbindungsabgeändert zukommen ließ.
Deshalb wird die einfache Information benötigt und anschließend ggf. zitiert.
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Datum28. Dezember 2022
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31. Januar 2023
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- Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln [#266465]
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- 28. Dezember 2022 21:07
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- Datum
- 28. Dezember 2022 21:07
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- AW: Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln [#266465]
- Datum
- 28. Dezember 2022 21:14
- An
- Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln
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- AW: Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln [#266465]
- Datum
- 4. Februar 2023 23:05
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- Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln
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- Datum
- 4. Februar 2023 23:05
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- Von
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- Betreff
- WG: Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln [#266465]
- Datum
- 23. Februar 2023 11:56
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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