Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln

Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln

Hier ist von Betroffenen, deren Erkenntnisse gebündelt werden, bekannt geworden, dass die Stadt Köln zuletzt kürzlich nach einer demonstrativen Untätigkeit seit deutlich mehr als 3 Monaten eine Untätigkeitsklage (eines juristisch nicht vertretenen Laien) kassieren musste, hierzu eine Stellungnahmefrist durch das zuständige Verwaltungsgericht erhielt, anschließend unter Umgehung des gesetzlichen Richters (siehe analog zum Umgehungverbot auch § 12 BORA) an den Betroffenen einen Bescheid zur Verdoppelung des Rechtsweges zweckbindungsabgeändert zukommen ließ.

Deshalb wird die einfache Information benötigt und anschließend ggf. zitiert.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Dezember 2022
  • Frist
    31. Januar 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Be…
An Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln Details
Von
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Betreff
Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln [#266465]
Datum
28. Dezember 2022 21:07
An
Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln Hier ist von Betroffenen, deren Erkenntnisse gebündelt werden, bekannt geworden, dass die Stadt Köln zuletzt kürzlich nach einer demonstrativen Untätigkeit seit deutlich mehr als 3 Monaten eine Untätigkeitsklage (eines juristisch nicht vertretenen Laien) kassieren musste, hierzu eine Stellungnahmefrist durch das zuständige Verwaltungsgericht erhielt, anschließend unter Umgehung des gesetzlichen Richters (siehe analog zum Umgehungverbot auch § 12 BORA) an den Betroffenen einen Bescheid zur Verdoppelung des Rechtsweges zweckbindungsabgeändert zukommen ließ. Deshalb wird die einfache Information benötigt und anschließend ggf. zitiert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266465/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln
Dieses Postfach ist erst am 02.01.2023 Montagmorgen wieder besetzt. Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus…
Von
Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln
Betreff
Automatische Antwort: Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln [#266465]
Datum
28. Dezember 2022 21:07
Status
Warte auf Antwort
Dieses Postfach ist erst am 02.01.2023 Montagmorgen wieder besetzt. Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen und wichtige Fragen und Antworten finden Sie unter www.stadt-koeln.de/corona-informationen-kita<http://www.stadt-koeln.de/corona-informationen-kita>. Hier können Sie sich z.B. die notwendige Eigenerklärung für Eltern herunterladen und finden weitergehende Informationen und Kontaktmöglichkeiten. Sofortigen Schutz für gefährdete Kinder und Jugendliche bietet unser Kinderschutzdienst rund um die Uhr, auch am Wochenende. Er ist telefonisch und per Mail wie folgt erreichbar: · Innenstadt: 0221 / 221 – 91999 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> · Rodenkirchen: 0221 / 221 << Adresse entfernt >> 92999 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> · Lindenthal: 0221 / 221 – 93999 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> · Ehrenfeld: 0221 / 221 – 94999 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> · Nippes: 0221 / 221 – 95999 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> · Chorweiler: 0221 / 221 – 96999 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> · Porz: 0221 / 221 – 97999 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> · Kalk: 0221 / 221 – 98999 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> · Mülheim: 0221 / 221 – 99999 <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> ________________________________ Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung<https://www.stadt-koeln.de/service/onlinedienste/newsletter-anmeldung?para=allgemein> ________________________________ [https://www.stadt-koeln.de/images/footer-energiekrise-2022.jpg]<https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-zum-thema-energiekrise> [Frohes Weihnachtsfest und ein friedliches neues Jahr]
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Guten Tag, Eine andere Frage: Haben Sie zufällig folgende Informationen in Ihren Informationssammlungen abgelegt…
An Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln Details
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Betreff
AW: Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln [#266465]
Datum
28. Dezember 2022 21:14
An
Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Guten Tag, Eine andere Frage: Haben Sie zufällig folgende Informationen in Ihren Informationssammlungen abgelegt? VG Wiesbaden, 27.01.2022 << Adresse entfernt >> 6 K 2132/19.WI.A EuGH << Adresse entfernt >> C-60/22 (anhängig) Asking for a friend. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266465 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266465/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung …
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Von
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Betreff
AW: Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln [#266465]
Datum
4. Februar 2023 23:05
An
Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln“ vom 28.12.2022 (#266465) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln
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Von
Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. Februar 2023 23:05
Status
Warte auf Antwort

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Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass Ihre Anfrage, die Sie…
Von
Amt für Kinder, Jugend und Familie Köln
Betreff
WG: Behörden- bzw. amtsinterne Anweisungen u.Ä. zur gezielten Umegung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-)Klagen gegen die Stadt Köln [#266465]
Datum
23. Februar 2023 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchte ich mich dafür entschuldigen, dass Ihre Anfrage, die Sie während der städtischen Betriebsferien übersandt hatten, versehentlich nicht früher beantwortet wurde. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Köln hat weder in seinen Richtlinien, noch seinen Anweisungen eine gezielte Umgehung von gesetzlichen Richtern in (Untätigkeits-) Klagen gegen die Stadt Köln geregelt. Infolgedessen können Ihnen auch derartige Regelungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie nicht zu Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen,