Behördenansiedelung an neuen Standorten

– Dokumente aus denen hervorgeht nach welchen Kriterien Standorte für neu einzurichtende Landesbehörden/Landesämter oder vergleichbar, welche keinen konkret zugewiesenes geografisches Aufgabengebiet besitzen (z.B. Amtsgerichte, lokale Finanzämter), ausgewählt werden.

Hintergrund: Für den Bund scheint es eine Strategie zu geben, entsprechende Behörden eher in Gebieten anzusiedeln, in denen bisher keine/wenig Bundesbehörden angesiedelt sind, für das Land Hessen habe ich nichts entsprechendes gefunden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. Juli 2023
  • Frist
    5. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: – Dokumente aus denen hervorgeht …
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Behördenansiedelung an neuen Standorten [#282976]
Datum
2. Juli 2023 15:57
An
Hessische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
– Dokumente aus denen hervorgeht nach welchen Kriterien Standorte für neu einzurichtende Landesbehörden/Landesämter oder vergleichbar, welche keinen konkret zugewiesenes geografisches Aufgabengebiet besitzen (z.B. Amtsgerichte, lokale Finanzämter), ausgewählt werden. Hintergrund: Für den Bund scheint es eine Strategie zu geben, entsprechende Behörden eher in Gebieten anzusiedeln, in denen bisher keine/wenig Bundesbehörden angesiedelt sind, für das Land Hessen habe ich nichts entsprechendes gefunden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 282976 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/282976/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessische Staatskanzlei
R2 i.V. - RUV12/0647/0073 Ihr Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG vom 2. Juli 2023 Sehr << Antragsteller:in >…
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
WG: Behördenansiedelung an neuen Standorten [#282976]
Datum
19. Juli 2023 09:49
Status
Anfrage abgeschlossen
image003.png
5,8 KB


R2 i.V. - RUV12/0647/0073 Ihr Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG vom 2. Juli 2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr im Betreff genannter Antrag ist am 3. Juli 2023 in der Hessischen Staatskanzlei eingegangen. Unter Berufung auf § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) bitten Sie darin um Übersendung von Dokumenten, aus denen hervorgeht, nach welchen Kriterien Standorte für neu einzurichtende Landesbehörden/Landesämter oder vergleichbar, welche kein konkret zugewiesenes geografisches Aufgabengebiet besitzen (z.B. Amtsgerichte, lokale Finanzämter), ausgewählt werden. Der Vierte Teil des HDSIG gewährt jedermann gegenüber öffentlichen Stellen einen im Wesentlichen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Diese sind in § 80 Abs. 1 HDSIG definiert als „alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung“. Der Zugangsanspruch bezieht sich nur auf amtliche Informationen, über die die Behörde, an die der Antrag gerichtet ist (hier: die Staatskanzlei), verfügt (§ 85 Abs. 1 Satz 1 HDSIG). Die Staatskanzlei erteilt daher keine Auskünfte über Informationen, die bei anderen Stellen der Landesregierung vorhanden sein mögen, sondern ausschließlich über solche, die bei ihr selbst vorliegen. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass bei der Hessischen Staatskanzlei zu Ihrem Begehren keine amtlichen Informationen in diesem Sinne vorhanden sind, die einem Zugangsanspruch nach § 80 Abs. 1 HDSIG unterliegen. Mit freundlichen Grüßen