Behördeninternes Az. der nach § 23 ff. EGGVG mit Anträgen auf gerichtliche Entscheidung vom 11.4.22 vor dem OLG Hamm als Antragsgegnerin aktenkunig gemachten Gerichtsverwaltung Ihres Gerichts
Anfrage an:
Oberlandesgericht Hamm
Behördeninternes Az. der nach § 23 ff. EGGVG mit Anträgen auf gerichtliche Entscheidung vom 11.4.22 vor dem OLG Hamm als Antragsgegnerin aktenkunig gemachten Gerichtsverwaltung Ihres Gerichts (es geht um das Az. der Prozessabteilung der Präsidentin des OLG Hamm).
Das Az. wird einstweilig benötigt, soll vom Antragssteller ggf. im Petitionsausschuss zitiert werden, um von dort nach 15 Werktagen eine Rückmeldung zu erhalten.
Anfrage abgelehnt
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Datum31. Juli 2022
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3. September 2022
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