Behördenkontrollen bei Tönnies & Berücksichtigung von Leih- und Werkvertragsarbeit

Guten Tag,

Ich bitte um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG*, wann und wie viele Kontrollen zwischen den Jahren 2020-2022 von Arbeitsschutzbehörden, Ordnungsamt, Gewerbeaufsicht und Gesundheitsamt beim Schlachtbetrieb Tönnies stattgefunden haben. Ich bitte speziell um Informationen, ob auch besondere Rücksicht auf Personen gelegt wurde, die in Leih- und Werkverträgen bei Tönnies beschäftigt waren (vgl. dazu
https://www.deutschlandfunk.de/rheda-wiedenbrueck-das-schattendasein-der-toennies-100.html).

*Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
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Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, Ich bitte um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG*, wann und wie viele Kon…
An Bezirksregierung Detmold Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Behördenkontrollen bei Tönnies & Berücksichtigung von Leih- und Werkvertragsarbeit [#284189]
Datum
18. Juli 2023 16:45
An
Bezirksregierung Detmold
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich bitte um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG*, wann und wie viele Kontrollen zwischen den Jahren 2020-2022 von Arbeitsschutzbehörden, Ordnungsamt, Gewerbeaufsicht und Gesundheitsamt beim Schlachtbetrieb Tönnies stattgefunden haben. Ich bitte speziell um Informationen, ob auch besondere Rücksicht auf Personen gelegt wurde, die in Leih- und Werkverträgen bei Tönnies beschäftigt waren (vgl. dazu https://www.deutschlandfunk.de/rheda-wiedenbrueck-das-schattendasein-der-toennies-100.html). *Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 284189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284189/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksregierung Detmold
Sehr geehrte Frau Nguyen, auf Ihre Anfrage vom 18.07.2023 teile ich Ihnen mit, dass die Bezirksregierung Detmold …
Von
Bezirksregierung Detmold
Betreff
WG: Behördenkontrollen bei Tönnies & Berücksichtigung von Leih- und Werkvertragsarbeit [#284189]
Datum
25. Juli 2023 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nguyen, auf Ihre Anfrage vom 18.07.2023 teile ich Ihnen mit, dass die Bezirksregierung Detmold die für den Standort der Tönnies Unternehmensgruppe, In der Mark 2, 33378 Rheda-Wiedenbrück, zuständige Behörde für Überwachungen auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes ist. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 1 Abs. 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVOArbtG). Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 10 des Gesetzes über die Organisation der Landesverwaltung (LOG NRW) i. V. m. der laufenden Nr. 1 der Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landes-behörden vom 12.11.2013. Im Zeitraum der Jahre 2020-2022 habe ich im Rahmen meiner v. g. Aufgaben bei am Standort der Tönnies Unternehmensgruppe in Rheda-Wiedenbrück tätigen Betrieben insgesamt 607 Kontrollen durchgeführt. Die Daten der Kontrollen sind in der beigefügten Tabelle aufgeführt (s. Anlage). Dazu ist anzumerken, dass von mir bei den auf die Arbeitsplätze bezogenen Arbeitsschutzkontrollen keine Unterschiede bzgl. des Beschäftigungsverhältnisses der Arbeitnehmenden gemacht werden. Am 1. Januar 2021 sind das Arbeitsschutzkontrollgesetz und das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) in Kraft getreten. Damit sind im Kernbereich der Fleischwirtschaft Werkverträge seit dem 1. Januar 2021 generell und Leiharbeit seit dem 1. April 2021 grundsätzlich verboten. Der Ihrer Anfrage beigefügte Link bzw. der dahinterliegende Bericht des Deutschlandfunkes vom 23.06.2020 stellt auf die bis 1. Januar 2021 geltende Rechtslage ab. Bezüglich weiterer auf dem Gelände der Unternehmensgruppe Tönnies im angesprochenen Zeitraum vorgenommene Kontrollen weiterer Behörden, insbesondere des Landrates des Kreises Gütersloh und des Bürgermeisters der Stadt Rheda-Wiedenbrück, liegen mir keine näheren Kenntnisse vor. Ich bitte Sie sich im Falle von Fragen und Auskünften direkt an die jeweiligen Behörden zu wenden. Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - IFG NRW) werden für Amtshandlungen, die aufgrund des IFG NRW vorgenommen werden, Gebühren erhoben. Die vorliegende Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft ist hingegen gebührenfrei (§ 1 Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen - VerwGebO IFG NRW - i. V . m. Ziffer 1.1 der Anlage zur VerwGebO IFG NRW. Mit freundlichen Grüßen