Bei den Linden - Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen
Herr Bürgermeister Elbl hat in der Sitzung des Gemeinderates am 15.2.202 bestätigt, dass über das Baugebiet "Bei den Linden" in nichtöffentlichen beraten wird.
Eine nichtöffentliche Verhandlung ist nach § 35 Abs. 1 Satz 2 nur zulässig wenn es das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner erfordern. Das öffentliche Wohl erfordert den Ausschluss der Öffentlichkeit, wenn Interessen des Bundes, des Landes, der Gemeinde, anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder der örtlichen Gemeinschaft durch eine öffentliche Sitzung mit Wahrscheinlichkeit wesentlich verletzt werden könnten (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.8.1990, a.a.O.; Urt. v. 18.6.1980, a.a.O.).
Ein solcher Fall ist hier offensichtlich nicht gegeben. Da es sich hierbei um ein Grundstück im Besitz der Stadt handelt.
Berechtigte Interessen einzelner im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO können rechtlich geschützte oder sonstige schutzwürdige Interessen sein. Sie erfordern den Ausschluss der Öffentlichkeit in der Gemeinderatssitzung, wenn im Verlauf der Sitzung persönliche oder wirtschaftliche Verhältnisse zur Sprache kommen können, an deren Kenntnisnahme schlechthin kein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit bestehen kann und deren Bekanntgabe dem einzelnen nachteilig sein könnte (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.8.1990, a.a.O.; Urt. v. 18.6.1980, a.a.O.; BGH, Urt. v. 23.4.2015 - III ZR 195/14 - NVwZ-RR 2015, 630).
Ein solcher Fall ist hier offensichtlich nicht gegeben. Da es sich hierbei um ein Grundstück im Besitz der Stadt handelt.
Das Bestehen eines gemeindlichen Beurteilungsspielraums bei der Frage, ob das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO eine nichtöffentliche Verhandlung erfordern, ist danach zu verneinen. Die Konkretisierung der von § 35 Abs. 1 Satz 2 GemO verwendeten Begriffe ist daher von Verfassungswegen Sache der Gerichte, die die Rechtsanwendung der Gemeinden insoweit uneingeschränkt nachzuprüfen haben.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen gehört zu den wesentlichen Verfahrensbestimmungen des Gemeinderechts. Er ist im demokratischen Rechtsstaat eines der wichtigsten Mittel, das Interesse der Bürgerschaft an der Selbstverwaltung zu wecken und zu erhalten. Er hat die Funktion, dem Gemeindebürger Einblick in die Tätigkeit der Vertretungskörperschaften und ihrer einzelnen Mitglieder zu ermöglichen und dadurch eine auf eigener Kenntnis und Beurteilung beruhende Grundlage für eine sachgerechte Kritik sowie die Willensbildung zu schaffen, den Gemeinderat der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit zu unterziehen und dazu beizutragen, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vorzubeugen; es soll so bereits der Anschein vermieden werden, dass „hinter verschlossenen Türen“ unsachliche Motive für die Entscheidung maßgebend gewesen sein könnten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 25.2.2013 - 1 S 2155/12 - juris; Urt. v. 24.2.1992 - 1 S 2242/91 - juris; Urt. v. 9.11.1966 - I 5/65 - ESVGH 17,118; BGH, Urt. v. 23.4.2015 -III ZR 195/14 - NVwZ-RR 2015, 630). § 35 Abs. 1 Satz 1 GemO ist danach keine lediglich formale Ordnungsvorschrift. Die Regelung in § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 GemO bestätigt dies.
Bitte teilen Sie mir mit auf welcher rechtlichen Grundlage dies unter Beachtung der aufgeführten Punkte geschehen ist.
Teilen Sie mir bitte mit welche Auswirkung eine Missachtung des Grundsatz der Öffentlichkeit auf den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplan '"Bei den Linden -2. Änderung-" des Gemeinderates vom 06.12.2021 hat.
Anfrage abgelehnt
-
Datum16. Februar 2022
-
18. März 2022
-
0 Follower:innen
-
Anfrage teilen
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Bei den Linden - Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen [#241131]
- Datum
- 16. Februar 2022 21:53
- An
- Stadt Wernau (Neckar)
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Bei den Linden - Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen [#241131]
- Datum
- 12. März 2022 19:20
- An
- Stadt Wernau (Neckar)
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Stadt Wernau (Neckar)
- Betreff
- AW: Bei den Linden - Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen [#241131]
- Datum
- 15. März 2022 13:04
- Status
- Warte auf Antwort
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Bei den Linden - Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen [#241131]
- Datum
- 15. März 2022 18:50
- An
- Stadt Wernau (Neckar)
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Stadt Wernau (Neckar)
- Betreff
- AW: Bei den Linden - Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen [#241131]
- Datum
- 17. März 2022 11:49
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Bei den Linden - Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen [#241131]
- Datum
- 29. März 2022 16:03
- An
- Stadt Wernau (Neckar)
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- Stadt Wernau (Neckar)
- Betreff
- AW: Bei den Linden - Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen [#241131]
- Datum
- 4. April 2022 17:03
- Status
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Bei den Linden - Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen [#241131]
- Datum
- 9. April 2022 21:16
- An
- Stadt Wernau (Neckar)
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Bei den Linden - Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen [#241131]
- Datum
- 24. April 2022 22:32
- An
- Stadt Wernau (Neckar)
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!
- Von
- Stadt Wernau (Neckar)
- Betreff
- WG: Bei den Linden - Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzungen [#241131]
- Datum
- 25. April 2022 17:01
- Status
Melden Sie ein Problem
Bitte melden Sie sich an
Um ein Problem bei dieser Nachricht melden zu können, müssen Sie eingeloggt sein.