Bei den Linden - Protokoll, Baufenster, Kommunikation

Anfrage an: Stadt Wernau (Neckar)

Bitte schicken Sie mir folgende Informationen über "Bei den Linden" zu, um Transparenz herzustellen:
* Das Protokoll der Gemeinderatsitzung vom 06.12.2021
* Die kompletten Pläne mit Baufenster, die in der Gemeinderatsitzung am 06.12.2021 gezeigt wurden.
* Die kompletten Kommunikation mit der Planerin
* Das Protokoll des Gemeinderat von 2018 in dem die geplante Bebauung der Brunnenstraße hervorgeht und die Veröffentlichung dazu.
* Die Protokollauszüge der nicht öffentlichen Gemeinderatsitzung in den über das Thema gesprochen wurde.

Bitte stellen Sie die Informationen sofort bereit, wenn sie verfügbar sind und liefern den Rest nach.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2022
  • Frist
    23. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte schicken…
An Stadt Wernau (Neckar) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bei den Linden - Protokoll, Baufenster, Kommunikation [#241432]
Datum
20. Februar 2022 15:50
An
Stadt Wernau (Neckar)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte schicken Sie mir folgende Informationen über "Bei den Linden" zu, um Transparenz herzustellen: * Das Protokoll der Gemeinderatsitzung vom 06.12.2021 * Die kompletten Pläne mit Baufenster, die in der Gemeinderatsitzung am 06.12.2021 gezeigt wurden. * Die kompletten Kommunikation mit der Planerin * Das Protokoll des Gemeinderat von 2018 in dem die geplante Bebauung der Brunnenstraße hervorgeht und die Veröffentlichung dazu. * Die Protokollauszüge der nicht öffentlichen Gemeinderatsitzung in den über das Thema gesprochen wurde. Bitte stellen Sie die Informationen sofort bereit, wenn sie verfügbar sind und liefern den Rest nach.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 241432 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241432/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Wernau (Neckar)
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen: - Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.12.2021…
Von
Stadt Wernau (Neckar)
Betreff
WG: Bei den Linden - Protokoll, Baufenster, Kommunikation [#241432]
Datum
17. März 2022 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,3 MB
178,7 KB
67,4 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
Niederschrift_GR_06.12.2021_ffentlich.pdf
2,9 MB
Sehr Antragsteller/in anbei übersende ich Ihnen: - Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.12.2021. - Pläne mit Baufenster etc. die in der Gemeinderatssitzung vorgestellt wurden. Die komplette Kommunikation mit der Planerin kann nicht herausgegeben werden, da diese hiermit nicht einverstanden ist (siehe beigefügte E-Mail). Das nichtöffentliche Protokoll des Gemeinderats aus dem Jahr 2018 sowie Protokollauszüge aus den nicht öffentlichen Gemeinderatssitzungen in denen über das Thema gesprochen wurde werden nicht herausgegeben: Protokolle aus nichtöffentlichen Sitzungen unterliegen nicht dem Recht auf Informationsfreiheit. Ein Anspruch auf Einsichtnahme / Übermittlung besteht nicht. Vgl. Urteil VGH-BW vom 04.02.2020 (10 S 1229/19) Sollten Sie weitere Rückfragen haben, stellen diese Aufgrund des Arbeitsaufwandes nicht länger eine "Auskunft bei geringfügigem Aufwand" dar und es fällt eine Gebührenpflicht an, deren Höhe sich nach dem tatsächlichen Aufwand bemisst. Freundliche Grüße