Bei Roßdorf soll es auf der B 26 wieder ein Tempolimit geben

auf welcher Grundlage soll ein neues Tempolimit auf der B26 zwischen Darmstadt und Dieburg eingeführt werden. ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. März 2016
  • Frist
    3. Mai 2016
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Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf welcher Grundla…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bei Roßdorf soll es auf der B 26 wieder ein Tempolimit geben [#16168]
Datum
31. März 2016 19:47
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf welcher Grundlage soll ein neues Tempolimit auf der B26 zwischen Darmstadt und Dieburg eingeführt werden. ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anordnung der von Ihnen angesprochenen Geschwindigk…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
WG: Bei Roßdorf soll es auf der B 26 wieder ein Tempolimit geben [#16168]
Datum
1. April 2016 15:02
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Anordnung der von Ihnen angesprochenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf der B26 neu im Bereich von Roßdorf erfolgte aus Verkehrssicherheitsgründen. Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1 S. 1 i. V. m. Abs. 9 S. 2 der Straßenverkehrs-Ordnung. Ausgangspunkt ist dabei eine vergleichende Auswertung der geschwindigkeitsbedingten Unfälle in den drei Jahren vor und nach Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Dabei ergab sich, dass von der Aufhebung bis zum Oktober 2015 die Zahl der Unfälle mit Personenschaden von 9 auf 17, die der Leichtverletzten von 12 auf 23 und die der Schwerverletzten von 0 auf 3 gestiegen ist. Messungen ergaben überdies, dass auf diesem Abschnitt Spitzengeschwindigkeiten bis zu 230 km/h gefahren werden. Mit freundlichen Grüßen