Beihilfe für Beamte

Ich wünsche Auskunft darüber, wie hoch die Beihilfen für Beamte im Land Baden-Würtemberg in den vergangenen fünf Jahren (2017-2021) ausgefallen sind. Außerdem würde ich mich darüber hinaus freuen, eine genaue Information zur Anzahl der Beamten zu bekommen, auf die der Gesamtbetrag zukommt.

Falls ich mich für die Information an ein anderes Amt wenden muss, teilen Sie mir dies bitte zeitnah mit.

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2022
  • Frist
    29. Juni 2022
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Klaas Geller
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wünsche Au…
An Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg Details
Von
Klaas Geller
Betreff
Beihilfe für Beamte [#249998]
Datum
27. Mai 2022 14:37
An
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wünsche Auskunft darüber, wie hoch die Beihilfen für Beamte im Land Baden-Würtemberg in den vergangenen fünf Jahren (2017-2021) ausgefallen sind. Außerdem würde ich mich darüber hinaus freuen, eine genaue Information zur Anzahl der Beamten zu bekommen, auf die der Gesamtbetrag zukommt. Falls ich mich für die Information an ein anderes Amt wenden muss, teilen Sie mir dies bitte zeitnah mit. Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaas Geller Anfragenr: 249998 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249998/ Postanschrift Klaas Geller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaas Geller

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Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Mit freundlichen Grüßen
Von
Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Betreff
Beihilfe für Beamte [#249998]
Datum
7. Juni 2022 10:02
Status
Anfrage abgeschlossen