Beihilfe für Beamte

Ich wünsche Auskunft darüber, wie hoch die Beihilfen für Beamte im Land Bayern in den vergangenen fünf Jahren (2017-2021) ausgefallen sind. Außerdem würde ich mich darüber hinaus freuen, eine genaue Information zur Anzahl der Beamten zu bekommen, auf die der Gesamtbetrag zukommt.

Falls ich mich für die Information an ein anderes Amt wenden muss, teilen Sie mir dies bitte zeitnah mit.

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2022
  • Frist
    29. Juni 2022
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Klaas Geller
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wünsche Au…
An Landesamt für Finanzen Details
Von
Klaas Geller
Betreff
Beihilfe für Beamte [#250003]
Datum
27. Mai 2022 14:44
An
Landesamt für Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wünsche Auskunft darüber, wie hoch die Beihilfen für Beamte im Land Bayern in den vergangenen fünf Jahren (2017-2021) ausgefallen sind. Außerdem würde ich mich darüber hinaus freuen, eine genaue Information zur Anzahl der Beamten zu bekommen, auf die der Gesamtbetrag zukommt. Falls ich mich für die Information an ein anderes Amt wenden muss, teilen Sie mir dies bitte zeitnah mit. Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Klaas Geller Anfragenr: 250003 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250003/ Postanschrift Klaas Geller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaas Geller

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Landesamt für Finanzen
O1030.00-2-69-Z2 Sehr geehrter Herr Geller, die von Ihnen gewünschten Informationen können Sie den Haushaltspl…
Von
Landesamt für Finanzen
Betreff
AW: Beihilfe für Beamte [#250003]
Datum
3. Juni 2022 15:15
Status
Warte auf Antwort
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1,0 KB


O1030.00-2-69-Z2 Sehr geehrter Herr Geller, die von Ihnen gewünschten Informationen können Sie den Haushaltsplänen und den Stellenplänen zu den jeweiligen Einzelplänen entnehmen. Diese können im Internet unter http://www.stmfh.bayern.de/haushalt/ eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen