Beihilfe für Beamte

Ich wünsche eine Auskunft darüber, wie hoch die Beihilfen für Beamte im Land Berlin in den vergangenen fünf Jahren (2017-2021) ausgefallen sind. Außerdem würde ich mich darüber hinaus freuen, eine genaue Information zur Anzahl der Beamten zu bekommen, auf die der Gesamtbetrag zukommt.

Falls ich mich für die Information an ein anderes Amt wenden muss, teilen Sie mir dies bitte zeitnah mit.

Ich freue mich auf Ihre Antwort!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2022
  • Frist
    29. Juni 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesverwaltungsamt Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beihilfe für Beamte [#249992]
Datum
27. Mai 2022 14:14
An
Landesverwaltungsamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wünsche eine Auskunft darüber, wie hoch die Beihilfen für Beamte im Land Berlin in den vergangenen fünf Jahren (2017-2021) ausgefallen sind. Außerdem würde ich mich darüber hinaus freuen, eine genaue Information zur Anzahl der Beamten zu bekommen, auf die der Gesamtbetrag zukommt. Falls ich mich für die Information an ein anderes Amt wenden muss, teilen Sie mir dies bitte zeitnah mit. Ich freue mich auf Ihre Antwort!
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249992/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landesverwaltungsamt Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte Sie, die verspätete Antwort zu entschuldigen. Gerne stelle i…
Von
Landesverwaltungsamt Berlin
Betreff
AW: Beihilfe für Beamte [#249992]
Datum
16. Juni 2022 11:00
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte Sie, die verspätete Antwort zu entschuldigen. Gerne stelle ich Ihnen die folgenden angefragten Daten zur Verfügung: Jahr Gesamtbetrag der Beihilfezahlungen an beihilfeberechtigte Personen im unmittelbaren Berliner Landesdienst Anzahl der aktiven Beamti*innen Anzahl der Versorgungsempfänger*innen 2017 422.828.418,96 € 64.663 59.385 2018 428.979.631,71 € 64.261 60.314 2019 475.303.385,00 € 63.522 61.376 2020 480.958.701,36 € 63.123 62.311 2021 476.585.293,17 € 62.293 63.789 Ich weise darauf hin, dass es sich hierbei um Daten aus dem Beihilfeabrechnungsverfahren handelt und es Abweichungen – insb. im Bereich der Personenanzahl – zu anderen grundsätzlichen Landesstatistiken geben kann. Der Betrachtung liegt hier stets nur der beihilferechtliche Kontext zugrunde. Mit freundlichen Grüßen