Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen

Gesamtsumme der ausbezahlten Beihilfen für Heilpraktikerleistungen (Anlage 4 BVO NRW) für die Jahre 2021 und 2020

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. September 2022
  • Frist
    1. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen [#259878]
Datum
29. September 2022 17:14
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gesamtsumme der ausbezahlten Beihilfen für Heilpraktikerleistungen (Anlage 4 BVO NRW) für die Jahre 2021 und 2020
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 259878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259878/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen“ vom 29.09.2022 (#259878) wurd…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen [#259878]
Datum
10. Februar 2023 18:55
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen“ vom 29.09.2022 (#259878) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 102 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Guten Tag, die von Ihnen erbetene Auskunft kann nach den Vorschriften des § 86 LBG NRW (ggf. in Verbindung mit (g…
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Betreff
AW: Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen [#259878]
Datum
13. Februar 2023 07:52
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, die von Ihnen erbetene Auskunft kann nach den Vorschriften des § 86 LBG NRW (ggf. in Verbindung mit (ggf. in Verbindung mit § 18 Abs. 5 DSG NRW)) erteilt werden. Der Anwendungsbereich des IFG NRW ist zwar nicht eröffnet, Ihrem Anliegen wird aber dennoch nachgekommen. Für Anfragen dieser Art steht Ihnen auf der Internetseite des LBV NRW (www.lbv.nrw.de) ein Kontaktformular zur Verfügung. Die Nutzung dieses Kontaktformulars ermöglicht eine noch schnellere Bearbeitung Ihrer Anfragen durch die zuständige Sachbearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich melde mich bezüglich meiner Anfrage vom 29.09.2022 bei Ihnen zurück, auf welche…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen [#259878]
Datum
17. Juli 2023 13:14
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich melde mich bezüglich meiner Anfrage vom 29.09.2022 bei Ihnen zurück, auf welche Sie am 13. Februar 2023 geantwortet haben. Bis jetzt habe ich keine weiteren Informationen erhalten. Soweit für die Anfrage nach § 86 LBG NRW Kosten anfallen, bitte ich zunächst um Rückmeldung bzgl. deren voraussichtlichen Höhe, damit ich prüfen kann, ob der Antrag aufrecht erhalten werden soll. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Guten Tag, für Anfragen dieser Art steht Ihnen auf der Internetseite des LBV NRW (www.lbv.nrw.de) ein Kontaktform…
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Betreff
AW: Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen [#259878]
Datum
17. Juli 2023 15:41
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, für Anfragen dieser Art steht Ihnen auf der Internetseite des LBV NRW (www.lbv.nrw.de) ein Kontaktformular zur Verfügung. Die Nutzung dieses Kontaktformulars ermöglicht eine noch schnellere Bearbeitung Ihrer Anfragen durch die zuständige Sachbearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ihre Pressestelle hat mir von dieser E-Mail geantwortet. Ich kann und werde nicht den ganzen Nachricht…
An Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen [#259878]
Datum
17. Juli 2023 19:18
An
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ihre Pressestelle hat mir von dieser E-Mail geantwortet. Ich kann und werde nicht den ganzen Nachrichtenverlauf in ein Kontaktformular kopieren. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 259878 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259878/

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Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Guten Tag, bitte stellen Sie lediglich Ihre ursprüngliche Frage (Gesamtsumme der ausbezahlten Beihilfen für Heilp…
Von
Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW
Betreff
AW: Beihilfe zu Heilpraktikerleistungen [#259878]
Datum
18. Juli 2023 07:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, bitte stellen Sie lediglich Ihre ursprüngliche Frage (Gesamtsumme der ausbezahlten Beihilfen für Heilpraktikerleistungen (Anlage 4 BVO NRW) für die Jahre 2021 und 2020) im Kontaktformular auf der Internetseite des LBV NRW (www.lbv.nrw.de). Mit freundlichen Grüßen