Beihilfemitteilungen in Zeiten der Digitalisierung

Beabsichtigt die BezReg MS den Postverkehr, wie z.B. Beihilfemitteilungen, demnächst digital zu verschicken, z.B. als pdf per Mail?
Die Unmengen und Unsummen an Papier und Porto, die jeden Monat für den postalischen Versand aufgewandt werden, ließen sich sicher besser und ökologischer einsetzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beihilfemitteilungen in Zeiten der Digitalisierung [#272340]
Datum
7. März 2023 16:00
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beabsichtigt die BezReg MS den Postverkehr, wie z.B. Beihilfemitteilungen, demnächst digital zu verschicken, z.B. als pdf per Mail?<< Antragsteller:in >> Die Unmengen und Unsummen an Papier und Porto, die jeden Monat für den postalischen Versand aufgewandt werden, ließen sich sicher besser und ökologischer einsetzen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 272340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272340/

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Bezirksregierung Münster
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Aktuell ist ein digitaler Versand…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Beihilfemitteilungen in Zeiten der Digitalisierung [#272340]
Datum
17. März 2023 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: Aktuell ist ein digitaler Versand der Beihilfebescheide leider noch nicht vorgesehen bzw. möglich. Die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten erfolgt mittels einer - bei allen Landesbeihilfestellen einheitlichen - speziellen Fachsoftware. Diese lässt einen digitalen Versand nicht zu. Das Land NRW entwickelt derzeit jedoch eine neue Beihilfesoftware. Ob sich daraus später auch die Möglichkeit eines digitalen Versandes der Beihilfebescheide ergeben wird, kann ich derzeit noch nicht absehen. Mit freundlichen Grüßen