Beihilferegelungen
Bereits mit Schreiben vom 15.10.2012 und 15.11.2012 hatte ich an das ZPD, Fachbereich Beihilfe den Zugang zu folgenden Informationen begehrt:
1. Den Umfang, für welche therapeutische Maßnahmen Indikationen erforderlich sind (§ 9 Abs. 3 HmbBeihVO).
2. Die Höchstsätze unf Höchstgrenzen für die Behandlungsanzahl je Krankheistfall für therapeutische Leistungen (§ 9 Abs. 3 Nr. 2 HmbBeihVO).
3. Eine Aufstellunge der für die oberste Diensbehörde tätigen Ärzte, die für die oberste Dienstbehörde tätig werden (z.B. § 20 Abs. 5 oder § 21 Abs. 6 HmbBeihVO).
Bis zum heutigen Tag erhielt ich auf meine Fragen von der Beihilfestelle keine Antworten. Warum nicht?
Können Sie mir weiterhelfen?
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Dezember 2012
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5. Januar 2013
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