Beihilfeverordnung - Kostenübernahme für Podologische Behandlung

hiermit möchte ich anfragen, warum Sie bei einer Podologischen Behandlung für Typ1-Diabetiker lediglich 26,10€ als anrechnungsfähig erachten, die gesetzlichen Krankenkassen hingegen zwischen 29,70€ (AOK) und 32,70€ (LKK) erstatten?
Eine Behandlung kostet mittlerweile zwischen 32 und 34€, so dass eine Anpassung der BVO sicherlich zeitnah einer Anpassung bedarf. Wie sieht es damit aus?
Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. April 2018
  • Frist
    25. Mai 2018
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Elke Sachweh
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Elke Sachweh
Betreff
Beihilfeverordnung - Kostenübernahme für Podologische Behandlung [#29129]
Datum
23. April 2018 14:12
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hiermit möchte ich anfragen, warum Sie bei einer Podologischen Behandlung für Typ1-Diabetiker lediglich 26,10€ als anrechnungsfähig erachten, die gesetzlichen Krankenkassen hingegen zwischen 29,70€ (AOK) und 32,70€ (LKK) erstatten? Eine Behandlung kostet mittlerweile zwischen 32 und 34€, so dass eine Anpassung der BVO sicherlich zeitnah einer Anpassung bedarf. Wie sieht es damit aus? Für eine Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Elke Sachweh <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Elke Sachweh
Elke Sachweh
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beihilfeverordnung - Kostenübernahme für Podol…
An Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Elke Sachweh
Betreff
AW: Beihilfeverordnung - Kostenübernahme für Podologische Behandlung [#29129]
Datum
28. Mai 2018 09:25
An
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Beihilfeverordnung - Kostenübernahme für Podologische Behandlung“ vom 23.04.2018 (#29129) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Elke Sachweh Anfragenr: 29129 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Elke Sachweh << Adresse entfernt >>

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Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage Sehr geehrte Frau Sachweh, meine Antwort entnehmen Sie bitte dem beigefügten pdf. Mit freundlichen G…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
30. Mai 2018 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Sachweh, meine Antwort entnehmen Sie bitte dem beigefügten pdf. Mit freundlichen Grüßen