Beinspired - Legale Nutzung von Graffiti

Die Beschlussvorlage(n) für den Stadtrat, die Nutzung von Graffiti an bestimmten Orten zu erlauben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Beschlussv…
An Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beinspired - Legale Nutzung von Graffiti [#217364]
Datum
4. April 2021 13:48
An
Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Beschlussvorlage(n) für den Stadtrat, die Nutzung von Graffiti an bestimmten Orten zu erlauben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 217364 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm-
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen: Die dem Pfaffenhofener Jugendparlament vor knapp…
Von
Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm - Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm-
Betreff
Beinspired - Legale Nutzung von Graffiti [#217364]
Datum
7. April 2021 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen: Die dem Pfaffenhofener Jugendparlament vor knapp 23 Jahren erteilte Projekt-Gestattung, dass bestimmte städtische Wände "zum Besprühen mit Graffitis" zur Verfügung gestellt werden, wobei von der Stadt ein Materialzuschuß geleistet wird, entspringt keinem Gremienbeschluß, sondern wurde von der Stadtverwaltung auf dem Verwaltungsweg aus einem Termin mit damaligen Vertretern des Pfaffenhofener Jugendparlaments unter Einverständnis des ersten Bürgermeisters vereinbart und anschließend mit der Stadtjugendpflege so umgesetzt. Im Laufe der Jahre wurden dann neben den ursprünglich vorgesehenen Orten (= die Wand entlang der Hohenwarter Straße und zwei Fußgängerunterführungen in der Nähe der hiesigen Ilmtalklinik) weitere Örtlichkeiten in die Liste besprühbarer Flächen aufgenommen. Weitere Informationen zu diesem langjährig erfolgreichen Stadtjugendpflege-Projekt finden Sie etwa unter: https://pfaffenhofen.de/artikel/graffiti-projekt-be-inspired/ https://api.flickr.com/people/pafgraff/ https://www.pafunddu.de/tag/be-inspired Nur zu Ihrer weiteren Orientierung erlaube ich mir den Hinweis, dass bayerische Parlaments-Gesetze durchweg keine Paragraphengesetze ["Aktenauskunft nach § 39 BayDSG"], sondern Artikelgesetze sind. Mit freundlichen Grüßen