Beiratstätigkeit von Herrn Bürgermeister Link

1.) eine Kopie des Schreibens, mit dem Oberbürgermeister Link erstmals in den Regionalbeirat West des RWE Konzerns berufen wurde
2.) eine Kopie der Satzung bzw. Geschäftsordnung des o.g. Beirates
3.) eine Kopie der Abrechnung der Vergütung von € 1500(für das Kalenderjahr 2014), die Herr Bürgermeister für seine dem Hauptamt zuzurechnende Gremientätigkeit erhalten und abgeführt hat
4.) eine Kopie der Einladung und der Tagesordnung zur RWE "Gesamtbeiratssitzung" am 19.11.2015

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. November 2015
  • Frist
    8. Dezember 2015
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beiratstätigkeit von Herrn Bürgermeister Link [#11817]
Datum
5. November 2015 18:06
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) eine Kopie des Schreibens, mit dem Oberbürgermeister Link erstmals in den Regionalbeirat West des RWE Konzerns berufen wurde 2.) eine Kopie der Satzung bzw. Geschäftsordnung des o.g. Beirates 3.) eine Kopie der Abrechnung der Vergütung von € 1500(für das Kalenderjahr 2014), die Herr Bürgermeister für seine dem Hauptamt zuzurechnende Gremientätigkeit erhalten und abgeführt hat 4.) eine Kopie der Einladung und der Tagesordnung zur RWE "Gesamtbeiratssitzung" am 19.11.2015
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Duisburg
Informationsfreiheitsgesetz - Ihre Mail vom 05.11.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die aktuelle Mitteilungs…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz - Ihre Mail vom 05.11.2015
Datum
9. November 2015 08:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei die aktuelle Mitteilungsvorlage des Oberbürgermeisters bzgl. seiner Meldung von Einkünften aus Nebentätigkeiten. Dort ist auch seine Gremientätigkeit beim Regionalbeirat West des RWE Konzerns vermerkt. Hinsichtlich Ihrer Frage nach einer Satzung oder Geschäftsordnung und der Tagesordnung zur Sitzung am 19.11.2015 bitte ich Sie, direkt Kontakt mit dem RWE-Konzern aufzunehmen und dort nachzufragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Informationsfreiheitsgesetz - Ihre Mail vom 05.11.2015 [#11817] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank f…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheitsgesetz - Ihre Mail vom 05.11.2015 [#11817]
Datum
10. November 2015 09:49
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht! Ihr gut gemeinter Ratschlag mich an den RWE-Konzern zu wenden ist leider wenig hilfreich. Ich hatte eine Anfrage nach dem IFG gestellt und gehe davon aus, dass Herr Büprgermeister Link nicht mündlich ernannt oder berufen wurde und das die angeforderten Unterlagen daher vorliegen müssen. Für die Prüfung des Informationszugangs ist alleine maßgeblich, ob die beantragten Unterlagen vorhanden sind (§ 4 Abs. 1 IFG NRW), daher können Sie mch nicht "einfach" an die RWE AG verweisen. Ich bitte höflich um einen begründeten Bescheid an meine mitgesendete Postanschrift. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11817 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Duisburg
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu meiner Mail vom 09.11.2015 übersende ich i…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
30. November 2015 09:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in im Nachgang zu meiner Mail vom 09.11.2015 übersende ich in der Anlage wunschgemäß ein Schriftstück zur Berufung von Herrn Oberbürgermeister Link in den Beirat des RWE-Konzern sowie die Einladung zur 8. Sitzung des Beirates des RWE-Konzerns am 19.11.2015. Eine Satzung bzw. Geschäftsordnung des Beirates liegt mir nicht vor. Informationen über die Struktur, die Funktion und die Vergütungsstruktur der Regionalbeiräte sind öffentlich zugänglich über die Homepage des RWE-Konzerns. Mit freundlichen Grüßen